Verbände an Länder: Krankenhaustransparenzgesetz nicht zustimmen

Krankenhausverbände haben an den Bundesrat appelliert, dem Krankenhaustransparenzgesetz die Zustimmung zu verweigern.
Verbände an Länder: Krankenhaustransparenzgesetz nicht zustimmen

–Symbolfoto:visionart.av/pexels

Krankenhausverbände haben an den Bundesrat appelliert, dem Krankenhaustransparenzgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Zustimmung zu verweigern. Die vom Bundestag Ende vergangenen Jahres beschlossen Regelung steht an diesem Freitag zum zweiten Mal auf der Tagesordnung der Länderkammer. Sie hatte Anfang Februar den Vermittlungsausschuss angerufen, der inzwischen eine Einigung vorgelegt hat. Die Länder müssen nun entscheiden, ob sie dem zustimmen oder Einspruch einlegen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stellte die Regelung grundsätzlich infrage. “Auch nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses, der keinerlei Zugeständnisse des Ministers an die Länder hervorgebracht hat, geht es im Transparenzgesetz überhaupt nicht um mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten”, erklärte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Vielmehr stehe die “Entmachtung der Länder in der Krankenhausplanung” im Vordergrund. Was die Krankenhäuser bräuchten, sei hingegen ein sofortiger Inflationsausgleich.

Auch der Katholische Krankenhausverband warf Lauterbach vor, mit seinen Vorhaben zur Krankenhausreform durch die Hintertür die Planungshoheit der Länder zu untergraben. Das Transparenzgesetz enthalte ebenso wenig wie der neue Referentenentwurf zur Krankenhausreform wirksame Lösungen, um die aktuelle Insolvenzwelle und den kalten Strukturwandel im Krankenhausbereich zu stoppen.

Das Gesetz sieht die Einführung eines Transparenzverzeichnisses vor. Es soll die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informieren und Patienten bei der Auswahl von Kliniken helfen. Der Bundesrat hatte bemängelt, dass die vorliegende Regelung das Ziel nicht erreiche; zudem kritisierte er überbordendende Bürokratie durch Meldepflichten und mangelnden Rechtsschutz für die Krankenhäuser.

kna