Generalvikar: Umgang der Kirche mit Extremisten klar regeln

Für den Ausschluss von Personen mit extremistischen Positionen aus Kirchengremien bedarf es nach den Worten des Münsteraner Generalvikars Klaus Winterkamp rechtssichere Festlegungen.
Generalvikar: Umgang der Kirche mit Extremisten klar regeln

Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp (Foto: Anke Lucht|© Bistum Münster)

Für den Ausschluss von Personen mit extremistischen Positionen aus Kirchengremien bedarf es nach den Worten des Münsteraner Generalvikars Klaus Winterkamp rechtssichere Festlegungen. So sei es fraglich, ob eine bloße Mitgliedschaft in der AfD ausreiche, um jemanden von kirchlichen Wahl- und Ehrenämtern auszuschließen, sagte der Verwaltungschef des Bistums im Interview der „Westfälischen Nachrichten“ (Mittwoch).

„Wir sprechen über eine Partei, die zwar in einigen Bundesländern verfassungsrechtlich beobachtet wird, die aber in Deutschland nicht verboten ist“, sagte Winterkamp. Gäbe es ein Parteiverbot, wäre alles einfacher. Wenn jemand allerdings öffentlich Remigration, Rassismus oder Antisemitismus propagiere, sei die Sachlage klar. „Dann könnten wir als Kirche rechtlich einschreiten und sagen: Das verträgt sich nicht mit einem Amt in der Kirche.“

Laut Winterkamp prüfen derzeit Juristen, was sich aus dem Papier der Deutschen Bischofskonferenz vom Februar zur Unvereinbarkeit von völkischem Nationalismus und Christentum ableiten lässt und was das für Satzungen für Kirchengremien bedeutet. Die Expertengruppe erarbeite eine Linie für den Umgang mit Personen im Haupt- oder Ehrenamt, im Ruhestand oder Klerikern, die eine rechtsextreme oder andere extremistische Gesinnung nach außen tragen. Oder die einer Partei oder Vereinigung angehören, die solche Parolen propagiert. Bis Ende Mai oder Anfang Juni könnte die Prüfung noch dauern.

Ihm sei sehr an einer bundes- oder zumindest landesweit einheitlichen Linie für die Gremienstatuten gelegen, so Winterkamp. Wenn die Regeln in Köln anders aussähen als in Münster, wäre dies letztendlich vor Gerichten nicht haltbar. Rechtliche Regelungen seien aber nur für Kirchengremien mit Satzungen möglich, also für Pfarreiräte, Kirchenvorstände oder Stiftungen. „Wir reden hier nicht über Katecheten für die Erstkommunion oder Ehrenamtliche, die bei einer Tafel arbeiten“, so der Generalvikar. „Wir führen keinen Gesinnungstest ein bei Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren.“

Winterkamp nannte es sinnvoll, dass die Kirche neben dem Rechtsextremismus auch linksextremistische Positionen genauer in den Blick nehme und schaue, „inwieweit diese mit dem christlichen Menschenbild vereinbar sind“. Im Bistum Münster sei ihm derzeit kein Fall bekannt, in denen AfD-Mitglieder in Pfarreiräten mitwirken oder diese unterwandern wollten.

Vorige Woche hatte der saarländische Landespolitiker Christoph Schaufert als bundesweit erster AfD-Abgeordneter sein Kirchenamt verloren. Nach einer „Einzelfallentscheidung“ des Bistums Trier darf er nicht mehr Kirchengremien angehören.

kna