Gladbeck: Erste Gottesdienste ab dem 17. Mai

Ab dem 17. Mai 2020, finden an einzelnen Orten in der Propsteipfarrei St. Lamberti in Gladbeck wieder öffentliche Gottesdienste statt. „Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, haben wir ein Schutzkonzept erarbeitet, das die aktuellen Vorgaben und Maßnahmen auf unsere örtlichen Gegebenheiten überträgt“, sagt Propst André Müller. „Das Konzept wurde durch den Kirchenvorstand bestätigt.“

Andre Müller

Propst Andre Müller (Foto: Pfarrei)

Propst Müller: „Keine Messen an Werktagen“

Zunächst wird damit am kommenden Sonntag um 11 Uhr in St. Lamberti in der Stadtmitte und ebenfalls um 11 Uhr in St. Marien in Brauck die Eucharistie gefeiert. „Wir starten bewusst nur mit diesen beiden Heiligen Messen, um Erfahrungen zu sammeln und diese direkt in weitere Planungen einfließen lassen zu können“, so Propst André Müller. „Sicher ist dabei, dass wir in den kommenden Wochen nur Sonntagsgottesdienste feiern werden und keine Messen an Werktagen.“

„Nach diesem Wochenende werden wir weitersehen“, so Propst André Müller. Bewähre sich das Konzept, so könnten wöchentlich zwei weitere Standorte der Pfarrei hinzukommen. „So verkürzen wir dann auch die Wege hin zu den Gottesdienstangeboten.“

Dies wären in Reihenfolge Herz Jesu am 23. Mai 2020, St. Josef am 24. Mai. 2020, St. Johannes am 30. Mai.2020, Heilig Kreuz am 31. Mai 2020, St. Franziskus am 6. Juni 2020 und Christus König am 7. Juni .2020 jeweils zu den vor Ort gewohnten Zeiten am Sonntag beziehungswiese Samstagvorabend. An Christi Himmelfahrt (21. Mai 2020) finden  den Angaben zufolge um 11 Uhr die Heiligen Messen in St. Lamberti und St. Marien statt.

Bei allen Messen gelten nach Angaben der Pfarrei nach für Teilnehmer*innen und Zelebranten eine Vielzahl von Regeln:

>  Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Teilnehmenden ist einzuhalten. Dazu sind Plätze in den Kirchräumen markiert. Familien werden dabei nicht getrennt.

>  Für die einzelnen Gottesdienstorte bestehen aufgrund ihrer Größe und der Abstandsregel Beschränkungen für die Teilnehmerzahl bei den Gottesdiensten. Ist diese erreicht, können keine weiteren Personen in die Kirche eingelassen werden. Eine Anmeldung zu den Gottesdiensten ist derzeit nicht erforderlich.

>  Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in der Kirche Pflicht.

>  Eine halbe Stunde vor Beginn des Gottesdienstes werden die Kirchen geöffnet. T eilnehmer*innen müssen ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können.

>  Der Einlass in die Kirche erfolgt nur durch bestimmte Türen, ebenso der Auslass nach der Messe. Auf Gruppenbildungen vor und nach der Messe ist zu verzichten.

>  Ein Ordnungsdienst kontrolliert den Einlass und die Einhaltung der Abstandsregeln.

>  Alle Gottesdienstbesucher desinfizieren sich beim Betreten der Kirche die Hände. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.

>  Es gelten zudem die allgemeinen Hygieneregeln: Husten und Niesen in die Armbeuge. Wer sich krank fühlt, ist angehalten, Zuhause zu bleiben. Gläubige, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören – also beispielsweise ältere Menschen mit Vorerkrankungen – bitten wir, analog zur Empfehlung unseres Bischofs, vorerst weitgehend auf die Teilnahme an Gottesdiensten zu verzichten. Aufgrund des erhöhten Risikos durch das Singen wird auf den Gemeindegesang vorerst verzichtet.

>Die Kommunionspendung erfolgt ausschließlich in Form der Handkommunion.

>Die Toiletten in den Kirchen dürfen derzeit nicht genutzt werden.

 

Aktuelle Informationen zu den Gottesdienstangeboten sind zum gegebenen Zeitpunkt jeweils unter www.sankt-lamberti.de zu finden.