Bundestag: Intensivpflegegesetz verabschiedet

Der Bundestag hat am Donnerstag das lange umstrittene Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz verabschiedet. Union und SPD stimmten dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen. Das Gesetz war vor allem nach Protesten von Betroffenenverbänden mehrfach überarbeitet worden. Es tritt voraussichtlich im Herbst in Kraft. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Foto: ©BMG)

Die Regelung soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Versorgung verbessern, Fehlanreize beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. Außerdem soll es den Zugang zur Rehabilitation erleichtern. „Intensiv-Pflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist“, betonte Spahn. „Das darf keine Frage des Geldbeutels sein.“

Opposition fehlt Rechtssicherheit

Strittig in der Debatte war weiterhin das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten bei der Wahl des Pflegeortes. Laut Gesetz soll nun den „Wünschen der Versicherten“ entsprochen und zur Qualitätssicherung eine Zielvereinbarung mit den Medizinischen Diensten getroffen werden. FDP, Grünen und Linken reichte dies nicht aus: Es sei offen, wer über die Berechtigung des Wunsches entscheide, und es fehle Rechtssicherheit. Ihr Änderungsantrag fand aber keine Mehrheit.

Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, widersprach den Einwänden. Die Formulierung schaffe Rechtssicherheit und stehe im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege

Mit dem Gesetz wird ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das SGB V aufgenommen. Nur besonders qualifizierte Ärzte dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen. Sie kann in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, entsprechenden Wohneinheiten, zuhause sowie in geeigneten Orten erbracht werden. Die Medizinischen Dienste sollen im Auftrag der Krankenkassen jährlich vor Ort prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.

Intensiv-Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen sollen weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Künftig dürfen nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste außerklinische Intensivpflege erbringen. Krankenhäuser und Heime werden verpflichtet, ihre Patienten wenn möglich von künstlicher Beatmung zu entwöhnen.

Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtert

Die Regelung erleichtert auch den Zugang zur medizinischen Rehabilitation. Demnach stellen die verordnenden Ärzte die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation fest. Die Krankenkassen sind daran gebunden. Ferner sollen Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt werden.

Für die Reform gabt es mehrere Gründe. Die Zahl intensiv Pflegebedürftiger steigt. Weit mehr als 20.000 Patienten in Deutschland werden über längere Zeit künstlich beatmet; sehr viele von ihnen aber nach Angaben von Experten länger als nötig. Die Kassen zahlen rund 25.000 Euro pro Patient und Monat. Hochgerechnet sind dies bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr. Angesicht der hohen Summen kommt es immer wieder zu systematischem Betrug.

kna