Missbrauchsstudie: Ermittlungen in 148 Fällen – eine Anklage

Bayerns Staatsanwaltschaften haben nach der im September 2018 von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichten Missbrauchsstudie 148 Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies geht aus einer am Donnerstag in München bekanntgewordenen Antwort des bayerischen Justizministeriums auf eine schriftliche Anfrage zweier Grünen-Landtagsabgeordneten hervor. In lediglich einem Fall sei es zu einer Anklage gekommen.

Insgesamt wurden laut Mitteilung für den Zeitraum von 1946 bis 2014 in der Studie der Bischofskonferenz 204 „beschuldigte Kleriker“ für die sieben bayerischen Diözesen ermittelt. Die Betroffenen seien namentlich bekannt oder hätten identifiziert werden können, auch seien sie zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht gestorben gewesen.

Strafverfahren noch nicht abgeschlossen

Im Rahmen der Ermittlungen wurde gegen einen Beschuldigten im April 2020 Anklage wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben, wie es heißt. Das Strafverfahren sei noch nicht abgeschlossen. In einem weiteren Verfahren sei der Beschuldigte gestorben, bevor die Prüfung der Staatsanwaltschaft abgeschlossen gewesen sei.Die übrigen Verfahren wurden dem Ministerium zufolge eingestellt.

So seien in 44 Fällen die Tatvorwürfe bereits bekannt und entsprechend geprüft beziehungsweise abgeurteilt worden. 46 Mal sei die Verjährung eingetreten, in 49 Fällen hätten keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Straftat oder kein hinreichender Tatverdacht vorgelegen. Sieben Verfahren seien an Staatsanwaltschaften außerhalb Bayerns abgegeben worden. Deren Ausgang sei aber nicht bekannt. In der Antwort des Justizministeriums wird außerdem darauf verwiesen, dass sich die sieben bayerischen Diözesen „vollauf kooperativ“ gezeigt hätten. Sie legten demnach den Staatsanwaltschaften die benötigten Akten und Unterlagen vor.

kna