Die Bundesregierung hat die beschlossenen Regelungen für Gottesdienste an den Feiertagen bekräftigt.
Berlin – Die Bundesregierung hat die beschlossenen Regelungen für Gottesdienste an den Feiertagen bekräftigt. Es seien konkrete Vorgaben gemacht worden und diese träfen für alle Religionsgemeinschaften zu, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Dazu zählten der Mindestabstand, die Maskenpflicht während der gesamten Feier sowie das Gesangsverbot.
Gespräche zwischen Religionsgemeinschaften und der Regierung
Ob die Vorgaben bei den religiösen Feiern eingehalten würden, werde wie im allgemeinen Leben überprüft, fügte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hinzu. Es gebe laufend Gespräche zwischen den Religionsgemeinschaften und der Regierung.
Wie es aus dem Ministerium weiter hieß, sollen die Gespräche zeitnah fortgeführt werden, um mit den Religionsgemeinschaften zu besprechen, ob und in welchem Umfang religiose Feste um die Weihnachtszeit herum stattfinden können. Bislang sei der Austausch mit den Religionsgemeinschaften sehr konstruktiv gewesen. Einen konkreten Termin für die Gespräche nannte das Ministerium nicht. Zuvor war über ein Treffen am Montag oder Dienstag berichtet worden.
Politiker raten von Gottesdienst-Besuch ab
Kanzleramtsminister Helge Braun sprach sich für Online-Gottesdienste zu Weihnachten aus. „Wir müssen leider eben auch auf Möglichkeiten zur Kontaktreduzierung bei Gottesdiensten zurückgreifen“, sagte der CDU-Politiker im rbb-Inforadio. Die Ministerpräsidenten von Sachsen und Sachsen-Anhalt, Michael Kretschmer und Reiner Haseloff (beide CDU), rieten im MDR ebenfalls davon ab, Weihnachten in die Kirche zu gehen.
Im gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Sonntag steht wörtlich: „Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.“
Anmeldung erforderlich
Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet würden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, sei zudem „ein Anmeldungserfordernis einzuführen“ Bei den Gesprächen „innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften“ gehe es darum, „im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen“.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, erklärte: „Die jüdische Gemeinschaft hält den jetzt beschlossenen Lockdown für sinnvoll und notwendig. In unseren Gottesdiensten werden die Vorschriften eingehalten. Die Beschränkungen fallen gerade an Chanukka vielen schwer, doch der Erhalt des Lebens ist im Judentum oberstes Gebot.“