Bayern will keine Christmetten nach 21 Uhr

Bayerns Staatsregierung drängt auf eine Vorverlegung der Christmetten an Heiligabend.
München – Bayerns Staatsregierung drängt auf eine Vorverlegung der Christmetten an Heiligabend. Diese sollten nicht wie üblich spätabends oder nachts stattfinden, sondern diesmal so, dass die Gottesdienstbesucher bis 21.00 Uhr wieder daheim sein könnten. Dies forderte laut Medienberichten Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Montag in München nach einer Sitzung des Kabinetts.

– Foto: flyupmike/Pixabay

Bayerns Staatsregierung drängt auf eine Vorverlegung der Christmetten an Heiligabend. Diese sollten nicht wie üblich spätabends oder nachts stattfinden, sondern diesmal so, dass die Gottesdienstbesucher bis 21.00 Uhr wieder daheim sein könnten. Dies forderte laut Medienberichten Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Montag in München nach einer Sitzung des Kabinetts.

Herrmann wolle nun das Gespräch mit den Kirchen suchen, er gehe von Verständnis aus, hieß es. “Das Virus richtet sich nicht nach dem Kirchenjahr, nicht nach dem Gottesdienstkalender”, wurde Herrmann vom Bayerischen Rundfunk zitiert. Im Freistaat gilt coronabedingt von 21.00 bis 5.00 Uhr eine Ausgangssperre. Bislang hatte es geheißen, Besucher von Christmetten sollten davon ausgenommen sein.

Debatte über Gottesdienstbesuch an Weihnachten hält an

Die Debatte über den Besuch von Gottesdiensten an Weihnachten hält an. Der katholische Bischof von Dresden-Meißen, Heinrich Timmerevers, sagte am Montag auf Anfrage: “Dieses Jahr ist Weihnachten ein Spagat der Nächstenliebe: Wir bieten vor Ort Gottesdienste an und ermöglichen gleichzeitig, dass man auch aus guten Gründen über Fernsehen und Internet mitfeiern kann. Die Entscheidung, in die Kirche zu gehen oder zu Hause mitzufeiern, können wir keinem abnehmen.”

Dennoch werbe er dafür, die Möglichkeit zur Feier von Weihnachtsgottesdiensten zu erhalten: “Darin sehe ich für viele Menschen einen Funken Hoffnung in einer hoffnungsarmen Zeit.” Das habe die Kirche auch aus der Gottesdienst-Debatte zu Ostern gelernt: “Kirchen müssen offenbleiben. Es ist unser Dienst für die Menschen.” Der Bischof betonte, dass die Kirchen strikte Corona-Schutzmaßnahmen für die Gottesdienste hätten: “Daran wollen wir uns konsequent halten: kein Gemeindegesang, reduzierte Dauer und große Abstände.”

Ministerpräsidenten raten vom Gottesdienstbesuch ab

Die Ministerpräsidenten von Sachsen und Sachsen-Anhalt, Michael Kretschmer und Reiner Haseloff (beide CDU), rieten unterdessen davon ab, zu Weihnachten in die Kirche zu gehen. Kretschmer sagte MDR Aktuell, jeder müsse Kontakte reduzieren. “Das ist für viele Menschen bitter. Aber wir tun es für unsere nächsten Angehörigen.” Er selbst wolle aus diesem Grund den Weihnachtsgottesdienst in diesem Jahr erstmals nicht besuchen. Auch Jesus und Maria seien in der Heiligen Nacht alleine gewesen. “Wenn man ein frommer Christ sein möchte und das Thema für einen selbst sehr wichtig ist, dann muss man dazu nicht in die Kirche gehen.”

Auch Sachsen-Anhalts Regierungschef Haseloff verzichtet in diesem Jahr nach eigenen Worten darauf, Weihnachten einen Gottesdienst zu besuchen. Seine Frau und er hätten sich entschieden, “die Mitternachtsmesse vom Papst im Fernsehen anzusehen und dann irgendwann in der Weihnachtszeit – an einem Werktag, wenn nicht so viele Besucher da sind – einen Gottesdienst zu besuchen.” Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) sprach sich für den Besuch von Online-Gottesdiensten zu Weihnachten aus.

Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt

Der sächsische evangelische Landesbischof Tobias Bilz wirbt unterdessen weiter dafür, die Kirchen Weihnachten offen zu halten. Er stimme zu, dass auch die Kirchen ihrer Verantwortung gerecht werden müssten, sagte Bilz. “Ich frage mich trotzdem, ob das ein gutes Signal ist, zu sagen, wir schließen unsere Kirchen zu Weihnachten oder es findet überhaupt nichts statt.” Es bleibe die Aufgabe der Kirche, für die Menschen da zu sein.

Im gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Sonntag heißt es: “Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.”

kna