Das Erzbistum Köln muss Medien nicht darüber informieren, in welche Anlagen und Firmen es sein Vermögen investiert, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag entschied.
Köln – Das Erzbistum Köln muss Medien nicht darüber informieren, in welche Anlagen und Firmen es sein Vermögen investiert. Zwar müssten Behörden in Nordrhein-Westfalen der Presse solche Auskünfte erteilen, damit diese ihre öffentliche Aufgabe erfüllen kann, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag entschied. Das Erzbistum handele aber nicht als Behörde im Sinne des Presserechts. Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften umfasse auch den Bereich der Vermögensverwaltung. Zwar handelten die Kirchen hoheitlich, wenn sie Kirchensteuer erheben; die Verwaltung des Vermögens sei aber von der Erhebung der Steuer zu trennen – auch wenn das Vermögen aus Steuereinnahmen stamme.
Journalistin hatte eine Auskunftsklage gegen das Erzbistum erhoben.
Die Journalistin Annika Joeres vom Recherchenetzwerk „Correctiv“ hatte eine Auskunftsklage gegen das Erzbistum erhoben. Sie wollte von der Erzdiözese wissen, wie viel Kirchensteuermittel diese in Aktien, Anleihen und Fonds bei welchen Unternehmen anlegt. Im Juni 2019 wies das Verwaltungsgericht Köln die Klage ab. Die Journalistin legte Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein, die nun ebenfalls scheiterte. Das Gericht ließ eine weitere Revision nicht zu.
Laut aktuellstem Finanzbericht von 2019 hat das Erzbistum fast drei Milliarden Euro in Wertpapieren angelegt. Im selben Jahr nahm es 684,2 Millionen Euro an Kirchensteuern ein. Die Strategie für die Finanzanlagen folgt laut Bericht präzisen Regeln. „Durch die Streuung auf verschiedene Anlageklassen werden die Ziele Sicherheit, Verfügbarkeit und Rentabilität verfolgt“, heißt es. „Gleichzeitig finden ethisch-nachhaltige Kriterien bei der Auswahl der jeweiligen Anlageobjekte Berücksichtigung.“
kna
Aktenzeichen: 15 A 3047/19; Erste Instanz Verwaltungsgericht Köln: 6 K 1988/17