Ein des Missbrauchs beschuldigter Priester aus dem Erzbistum Köln soll aus dem Klerikerstand entlassen werden.
Köln – Ein des Missbrauchs beschuldigter Priester aus dem Erzbistum Köln soll aus dem Klerikerstand entlassen werden. Damit dürfte er keine priesterlichen Dienste mehr ausüben. Die Glaubenskongregation im Rom habe im Februar vergangenen Jahres die Erzdiözese bevollmächtigt, gegen Pfarrer E. einen Strafprozess aufzunehmen und ihn mit der kirchenrechtlichen Höchststrafe für Geistliche zu belegen, teilte das Erzbistum am Dienstag auf Anfrage mit. Allerdings habe das Verfahren seitdem nicht weitergeführt werden können, da der Priester nicht verhandlungsfähig sei. Der Priester war in den 1980er Jahren am erzbischöflichen Collegium Josephinum, einem Jungeninternat in Bad Münstereifel, tätig. Am 11. November 2016 nahm er an einer Privatmesse mit dem Papst teil, der den aus dem Rheinland stammenden Priester segnete und von diesem eine Karnevalsmütze geschenkt bekam.
Strafverfahren gegen Priester erst 2020 eröffnet
Das Erzbistum wies Darstellungen von Medien zurück, der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki habe Rom nicht über den Fall informiert. Für die Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz seien ab 2015 auch die Akten aus dem Collegium Josephinum systematisch aufbereitet worden. Im Zuge der Untersuchung habe Anfang 2017 ein ehemaliger Schüler der Interventionsstelle einen Übergriff durch Pfarrer E. geschildert. Dieser sei daraufhin angehört und am 1. September von Woelki in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Der Fall sei an die Glaubenskongregation in Rom übermittelt worden. Diese habe im Oktober 2017 zunächst zurückgemeldet, dass auf Basis der bisherigen Erkenntnisse kein Strafverfahren durchzuführen sei.
Im Oktober 2017 haben sich laut Erzbistum dann weitere Betroffene beim Erzbistum gemeldet. Aufgrund einer laufenden Krebstherapie habe eine erneute Anhörung von Pfarrer E. zunächst nicht stattfinden können. Die weiteren Verdachtsmomente seien im Oktober 2018 der Staatsanwaltschaft gemeldet worden, die ihre Ermittlungen aber wegen Verjährung eingestellt habe. Nach Anhörung von E. im November 2018 sowie dem Schriftverkehr zwischen dem Kirchengericht der Erzdiözese, der Glaubenskongregation und dem Anwalt des Pfarrers seien die Erkenntnisse im November 2019 Rom mitgeteilt worden. Die Glaubenskongregation sei dann im Februar 2020 zum Ergebnis gekommen, von der Verjährung abzusehen und ein Strafverfahren mit dem Ziel zu eröffnen, E. aus dem Klerikerstand zu entlassen. Zuerst hatte der “Spiegel” über den Fall berichtet.