Lockdown: Bitte nach virtuellen Gottesdiensten

Gottesdienste an Ostern: Bund und Länder wollen die Kirchen bitten, Gottesdienste an Ostern nur virtuell zu feiern. Das beschlossen sie in der Nacht zum Dienstag.
Berlin – Bund und Länder wollen die Kirchen bitten, Gottesdienste an Ostern nur virtuell zu feiern. Das beschlossen sie in der Nacht zum Dienstag. "Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen", heißt es wörtlich in dem Papier zu den weiteren Corona-Maßnahmen, auf das sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs nach stundenlangen Verhandlungen einigten.

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie und dem ersten Lockdown werden Livestream-Gottesdienste aus St. Peter und Paul Herbede übertragen. (Foto: Martin Kramer)

Bund und Länder wollen die Kirchen bitten, Gottesdienste an Ostern nur virtuell zu feiern. Das beschlossen sie in der Nacht zum Dienstag. „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen“, heißt es wörtlich in dem Papier zu den weiteren Corona-Maßnahmen, auf das sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs nach stundenlangen Verhandlungen einigten.

Bund und Länder wollen das lange Osterwochende nutzen

Generell wollen Bund und Länder das lange Osterwochenende demnach nutzen, „um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen“. Einmalig sollen daher Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) als Ruhetage festgelegt werden. In dieser „erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ sollen weitgehende Kontaktbeschränkungen und ein Ansammlungsverbot gelten. „Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause“, heißt es im Beschluss.

Private Zusammenkünfte bleiben in dieser Zeit mit maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten grundsätzlich als ein Haushalt. Soweit Außengastronomie überhaupt geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Nur der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinn darf am Samstag öffnen. Öffnungsschritte sollen wieder ab dem Dienstag nach Ostern möglich sein, sofern die bereits geltenden jeweiligen Kriterien in den kommenden Tagen erfüllt sind.

In NRW gelten Lockdown-Regelungen ab 29. März

Ministerpräsident Armin Laschet hat im Anschluss an den Corona-Gipfel angekündigt, Nordrhein-Westfalen werde die Notbremse bei den Corona-Öffnungen „eins zu eins“ umsetzen. Die Notbremse bedeutet die Rücknahme von bereits erfolgten Lockerungen wie Öffnungen von Geschäften, Museen und Sportanlagen, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über 100 steigt. Sie gelte ab dem kommenden Montag (29. März 2021). Es gelten die Regelungen, die bereits vor dem 8. März gegolten hatte. Statt „Click and Meet“ ist in den Geschäften nur noch „Click and Collect“ – also bestellen und abholen – möglich.

Der NRW-Landeschef rechtfertigte den Bund-Länder-Beschluss über Ostern von Gründonnerstag bis Ostermontag das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland herunterzufahren. Die „dynamische Entwicklung“ der Corona-Lage „lässt zum jetzigen Zeitpunkt nichts anderes zu“, sagte der CDU-Vorsitzende. „Wir bleiben zu Hause – und zu Hause bleiben heißt auch: ‚Wir verreisen nicht‘“, betonte Laschet.

„Dynamische Entwicklung lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht anders bremsen“

Dies möge für viele Menschen hart klingen und viele seien enttäuscht, die prognostizierte Entwicklung des Virus werde aber gerade diese Tage zu besonders schwierigen Tagen machen. „Die dynamische Entwicklung lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht anders bremsen“, sagte Armin Laschet: „Das alte Virus ist fast besiegt, aber wir haben eine neue Pandemie mit einem neuen Virus. Genau darauf müssen wir uns einstellen.“
kna

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