NRW: Katholiken können weiterhin Gottesdienste feiern

Die katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen können unter Einhaltung der Corona-Hygienevorschriften weiterhin Gottesdienste feiern.
Köln/Münster – Die katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen können unter Einhaltung der Corona-Hygienevorschriften weiterhin Gottesdienste feiern. "Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Fragestellung und die Regeln für Gottesdienste weiterhin auf der Ebene der Länder verbleiben sollen", sagte der Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Antonius Hamers, am Donnerstag dem Kölner Internetportal domradio.de. Einzig an Beerdigungen dürften künftig ab einer Inzidenz von 100 nicht mehr als 30 Personen teilnehmen.

(Symbolfoto: Jens Albers | Bistum Essen)

Die katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen können unter Einhaltung der Corona-Hygienevorschriften weiterhin Gottesdienste feiern. “Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Fragestellung und die Regeln für Gottesdienste weiterhin auf der Ebene der Länder verbleiben sollen”, sagte der Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Antonius Hamers, am Donnerstag dem Kölner Internetportal domradio.de. Einzig an Beerdigungen dürften künftig ab einer Inzidenz von 100 nicht mehr als 30 Personen teilnehmen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte bisher betont, dass sie bei den Corona-Maßnahmen einen direkten Eingriff in die Religionsfreiheit vermeiden wolle und auf die Selbstverpflichtung der Kirchen und Religionsgemeinschaften setze. Die Erzbistümer Köln und Paderborn sowie die katholischen Diözesen Aachen, Essen und Münster in NRW halten an Präsenzgottesdiensten fest. Bei steigenden Infektionszahlen könnten jedoch auf kommunaler Ebene zusätzliche Einschränkungen erfolgen, so Hamers. Denkbar wäre eine zeitliche Begrenzung für die Dauer der Feier und eine weitere Beschränkung der Teilnehmerzahl.

Änderungen beim Infektionsschutzgesetz beschlossen

Der Bundestag hatte am Mittwoch Änderungen beim Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Eine “Notbremse” soll bundesweit verbindliche Corona-Gegenmaßnahmen auslösen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen oder strengere Bestimmungen für Geschäfte. Der Bundesrat ließ die Gesetzesänderungen am Donnerstag passieren.

Mit Blick auf die Corona-Pandemie hat sich auch der Münsteraner Bischof Felix Genn zu Wort gemeldet. Er und seine Bischofskollegen in NRW erwarteten spätestens zum Schuljahr 2021/22 eine flächendeckende Rückkehr zum konfessionellen Religionsunterricht. Derzeit werde ein gemeinsamer Religionsunterricht für unterschiedliche Konfessionen und Religionen umgesetzt, der mit vielen Herausforderungen verbunden sei. Es sei davon auszugehen, dass sich angesichts des Infektionsgeschehens daran bis zu den Sommerferien nichts ändern werde, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.

kna