Missbrauchsstudie für Bistum Osnabrück soll Namen nennen

Die Universität Osnabrück erstellt in den kommenden drei Jahren eine unabhängige Studie zu sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück. In den Blick genommen werden Fälle von 1945 bis heute, wie die Hochschule am Dienstag bekanntgab.
Die Universität Osnabrück erstellt in den kommenden drei Jahren eine unabhängige Studie zu sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück. In den Blick genommen werden Fälle von 1945 bis heute, wie die Hochschule am Dienstag bekanntgab. Ziel der historisch-juristischen Studie sei es, die verschiedenen Wahrnehmungen von sexualisierter Gewalt vor dem jeweiligen zeitgenössischen Hintergrund zu untersuchen. Zudem würden typische Missbrauchsmuster im kirchlichen Raum und der Umgang mit den Fällen aufgedeckt und bewertet. Erste Zwischenergebnisse - besonders zu Pflichtverletzungen der Bistumsleitung - wollen die Forscher bereits nach einem Jahr vorlegen.

Die Domkirche in Osnabrück. –Foto:  Jörg SabelDreamstime.com

Die Universität Osnabrück erstellt in den kommenden drei Jahren eine unabhängige Studie zu sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück. In den Blick genommen werden Fälle von 1945 bis heute, wie die Hochschule am Dienstag bekanntgab. Ziel der historisch-juristischen Studie sei es, die verschiedenen Wahrnehmungen von sexualisierter Gewalt vor dem jeweiligen zeitgenössischen Hintergrund zu untersuchen. Zudem würden typische Missbrauchsmuster im kirchlichen Raum und der Umgang mit den Fällen aufgedeckt und bewertet. Erste Zwischenergebnisse – besonders zu Pflichtverletzungen der Bistumsleitung – wollen die Forscher bereits nach einem Jahr vorlegen.

Projetkbeginn im August

Bei der Veröffentlichung würden auch Namen von Verantwortlichen genannt, soweit dies rechtlich zulässig sei, hieß es. Dazu will das Team aus fünf Experten unter Leitung der Historikerin Siegrid Westphal und des Rechtswissenschaftlers Hans Schulte-Nölke mehr als 2.000 Personalakten und zugehörige Bestände – auch in Pfarrarchiven – sichten. Auch Betroffene sexueller Gewalt würden einbezogen. Die Studie kam laut Angaben auf Anregung der ehrenamtlichen Monitoring-Gruppe zustande, die seit zwei Jahren den diözesanen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt im Bistum begleitet. Die Diözese stelle dafür 1,3 Millionen Euro bereit. Projektbeginn sei voraussichtlich am 1. August. Die Ergebnisse würden auch der gemeinsamen Aufarbeitungskommission zur Verfügung gestellt, die die Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück einrichten wollen.

Den Forschern sei wichtig, nicht nur die möglichen Pflichtverletzungen der Bistumsleitung im Umgang mit den Tätern zu untersuchen, erklärte Westphal. Verstöße der Verantwortlichen gegen staatliches oder kirchliches Recht würden nur in einem ersten Teilprojekt in den Blick genommen, dessen Ergebnisse dann nach einem Jahr veröffentlicht würden. Darüber hinaus sollten durch Aktenstudium und Befragung von Betroffenen und Zeitzeugen auch neue Fälle aufgedeckt werden, ergänzte Schulte-Nölke. Zudem wolle man herausfinden, wo unvollständige und fehlende Regeln die Verantwortlichen vom Handeln abgehalten haben und an welchen Stellen Opfer im Stich gelassen wurden. “Mit dieser Aufklärung wollen wir dazu beitragen, dass Betroffene Anerkennung erfahren.”

Bistum Osnabrück gewährleiste Wissenschaftlern uneingeschränkten Zugang

Das Bistum Osnabrück gewährleiste den Wissenschaftlern uneingeschränkten Zugang zu seinen Akten, versicherte Generalvikar Ulrich Beckwermert. “Bis zur Publikation der Ergebnisse ist das Bistum nicht Subjekt, sondern Objekt des Verfahrens.” Über den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Publikation entscheide allein die Universität Osnabrück, ohne dass das Bistum zustimmen müsse, betonte Schulte-Nölke. Laut dem Sprecher der diözesanen Monitoring-Gruppe, Thomas Veen, sind dem Bistum Osnabrück aktuell rund 50 Fälle von sexualisierter Gewalt in seinem Bereich bekannt. Die Diözese habe in den vergangenen zwei Jahren zunächst Schutz und Hilfe für Betroffene organisiert. Nun gelte es, die Vergangenheit multiperspektivisch aufzuarbeiten. “Es wird um kirchliches Handeln bis runter in die Gemeindeebene gehen.”

In den vergangen Jahren hatten bereits mehrere Bistümer Aufarbeitungsstudien in Auftrag gegeben – mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Schwerpunkten. So stellte das Erzbistum Köln nach langem Streit im März ein von Juristen erstelltes Gutachten vor. Im Bistum Münster arbeiten derzeit Historiker an einer Studie. Ein einheitliches Vorgehen der Bistümer gibt es bislang nicht.

Von Michael Althaus (KNA)