NRW: Handreichung für ökumenische Tauffeiern vor

Die drei evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und die beiden katholischen Bistümer Paderborn und Essen haben eine Arbeitshilfe für ökumenische Tauffeiern herausgegeben.
Die drei evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und die beiden katholischen Bistümer Paderborn und Essen haben eine Arbeitshilfe für ökumenische Tauffeiern herausgegeben. Die "Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien", bietet Informationen zur Säuglingstaufe sowie Texte und Vorschläge für eine Tauffeier, wie die Kirchen am Donnerstag mitteilten. Die Broschüre erkläre die Bedeutung der Taufe als Beginn der Christusgemeinschaft und beschreibe die wechselseitige Anerkennung des Sakraments durch die unterschiedlichen Konfessionen.

Foto: Cronauge/Bistum Essen

Die drei evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und die beiden katholischen Bistümer Paderborn und Essen haben eine Arbeitshilfe für ökumenische Tauffeiern herausgegeben. Die “Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien”, bietet Informationen zur Säuglingstaufe sowie Texte und Vorschläge für eine Tauffeier, wie die Kirchen am Donnerstag mitteilten. Die Broschüre erkläre die Bedeutung der Taufe als Beginn der Christusgemeinschaft und beschreibe die wechselseitige Anerkennung des Sakraments durch die unterschiedlichen Konfessionen.

Taufe verbindet die Konfessionen

In den beteiligten Kirchen habe sich in den vergangenen Jahrzehnten die Ökumene auf allen Ebenen, besonders in den Gemeinden, zu einem vielfach selbstverständlichen und geschwisterlicher Miteinander entwickelt, erklärten die leitenden Geistlichen. Darunter sind auf evangelischer Seite der inzwischen in den Ruhestand getretene rheinische Präses Manfred Rekowski, die westfälische Präses Annette Kurschus, der lippische Landessuperintendent Dietmar Arends und auf katholischer Seite der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker und Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck.

Familien, in denen ein Elternteil katholisch und ein Elternteil evangelisch ist, können nun bei der Taufe ihrer Kinder Elemente aus beiden Konfessionen aufnehmen und die Tauffeier von Seelsorgerinnen oder Seelsorger beider Konfessionen leiten lassen. Diese Möglichkeit stellen das Bistum Essen und das Erzbistum Paderborn gemeinsam mit den evangelischen Landeskirchen in der jetzt veröffentlichen Handreichung „Gemeinsame Feier der Taufe“ vor. Damit wird nun auch bei Taufen möglich, was schon seit vielen Jahren in Trauungsgottesdiensten konfessionsverbindender Paare Anwendung findet.

Ökumenische Zusammenarbeit

„Gerade bei uns im Ruhrgebiet gibt es viele Ehen und Familien, in denen katholische und evangelische Christen gemeinsam den Glauben leben und an ihre Kinder weitergeben“, so der Essener Weihbischof Wilhelm Zimmermann, der als Bischofsvikar für Ökumene zuständig ist. „Diese Familien leben die Ökumene und verdienen es, von uns so gut wie möglich dabei unterstützt zu werden.“ Nachdem das Bistum Essen 2018 die Orientierungshilfe zur gemeinsamen Teilnahme konfessionsverbindender Paare an der Eucharistie umgesetzt habe, sei die gemeinsame Feier der Taufe ein konsequenter weiterer Schritt.

Dieser Schritt sei besonders erfreulich, weil die Taufe als grundlegendes Sakrament die Christinnen und Christen der verschiedenen Konfessionen miteinander verbinde. Aus systematisch-theologischer Perspektive, so der Weihbischof, gebe es weder eine „römisch-katholische“ oder eine „evangelische“ Taufe, vielmehr nur eine Taufe, durch die Menschen in die Gemeinschaft mit Christus und untereinander geführt werden. „Kirchenrechtlich erfolgt die Taufe unbeschadet dieser theologischen Perspektive aber immer auch in eine verfasste Kirche durch einen entsprechenden Eintrag im Kirchenbuch der evangelischen Kirchengemeinde oder der römisch-katholischen Pfarrgemeinde“, erklärt Zimmermann. Auch wenn die eigentliche Taufhandlung allein die Liturgin oder der Liturge der Taufkonfession vollzieht, so können die handelnden Personen beider Konfessionen die Teile des Taufgottesdienstes untereinander aufteilen“, vertieft der Weihbischof.

Theologische Hinführung

In ihrem gemeinsamen Vorwort zur Handreichung danken Landessuperintendent Dietmar Arends für die Lippische Landeskirche, Erzbischof Hans-Josef Becker für das Erzbistum Paderborn, Präses Dr. h. c. Annette Kurschus für die Evangelische Kirche von Westfalen, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck für das Bistum Essen sowie Präses Manfred Rekowski für die Evangelische Kirche im Rheinland in besonderer Weise dafür, dass sich in der ökumenischen Zusammenarbeit der beteiligten Kirchen in den letzten Jahrzehnten auf allen Ebenen, besonders in der Ökumene der Gemeinden, ein vielfach selbstverständliches, geschwisterliches Miteinander entwickelt hat. Erfahrungen mit dem neuen Modell der Taufgottesdienste, so die Kirchenleitungen, sollen in den nächsten drei Jahren zunächst erprobt werden.

Erarbeitet wurde die Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien von den Ökumenereferenten der beteiligten Kirchen. Sie beinhaltet eine theologische Hinführung „Taufe als Eröffnung der Christusgemeinschaft“ mit einer Beschreibung des Prozesses zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe, eine biblische Tauftheologie sowie Informationen zur Säuglingstaufe. Die Handreichung führt in die gemeinsame Feier der Taufe ein und enthält zudem einen Ablauf, der dann entfaltet wird. Liturgische Texte zur Auswahl runden die Information ab. Den Pfarreien im Bistum Essen wird die Handreichung in den nächsten Tagen zugeschickt. Weitere Exemplare können beim Ökumenereferat des Bistums Essen angefordert werden (oekumene@bistum-essen.de).