Caritas fordert Rechtsrahmen für osteuropäische Hilfskräften

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu osteuropäischen Hilfskräften in der Pflege hat viele Pflegebedürftigen und ihre Familien aufgeschreckt.
Caritas Paderborn – Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu osteuropäischen Hilfskräften in der Pflege hat viele Pflegebedürftigen und ihre Familien aufgeschreckt. Im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) fordert Claudia Menebröcker, die beim Diözesan-Caritasverband Paderborn das kleine, aber bundesweit beachtete Projekt "CariFair" betreut, am Donnerstag von der Politik einen klaren rechtlichen Rahmen für faire Arbeitsbedingungen. "Dann könnten die Betreuungskräfte, die innerhalb dieses Rahmens tätig sind, als Leistungserbringerinnen in der Pflegeversicherung anerkannt werden und Pflegebedürftige hätten eher die Möglichkeit, dieses auch bezahlen zu können."

–Symbolfoto: eliola/Pixabay

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu osteuropäischen Hilfskräften in der Pflege hat viele Pflegebedürftigen und ihre Familien aufgeschreckt. Im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) fordert Claudia Menebröcker, die beim Diözesan-Caritasverband Paderborn das kleine, aber bundesweit beachtete Projekt “CariFair” betreut, am Donnerstag von der Politik einen klaren rechtlichen Rahmen für faire Arbeitsbedingungen. “Dann könnten die Betreuungskräfte, die innerhalb dieses Rahmens tätig sind, als Leistungserbringerinnen in der Pflegeversicherung anerkannt werden und Pflegebedürftige hätten eher die Möglichkeit, dieses auch bezahlen zu können.”

Menebröcker sagte, die Politik habe jahrelang die Augen davor verschlossen, dass Zehntausende von osteuropäischen Hilfskräften in einer rechtlichen Grauzone und unter prekären Arbeitsbedingungen in der häuslichen Betreuung tätig seien. “Im Haushalt lebende Hilfen müssen die gleichen Arbeitsrechte haben wie andere Arbeitnehmer in Deutschland. Sie brauchen den Schutz der Sozialversicherungen und müssen vor Ort verlässlich begleitet werden.”

Das Bundesarbeitsgericht hatte vergangene Woche entschieden, dass ausländische Pflegekräfte, die Pflegebedürftige in deren eigenen vier Wänden betreuen, ein Recht auf Mindestlohn haben. Das gelte auch für Bereitschaftszeiten (5 AZR 505/20).

Menebröcker befürchtet, dass das Urteil ungewollt zu einer Zunahme von Schwarzarbeit führen könnte. “Es wird sich zeigen, ob noch mehr Osteuropäerinnen höheren Lohn einklagen. Möglicherweise werden die osteuropäischen Agenturen jetzt höhere Preise einfordern”, sagte sie. Denkbar sei, dass viele Familien deshalb in illegale Beschäftigungsverhältnisse auswichen.

Die Altenhilfe-Expertin betonte, dass eine Hilfskraft allein eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung pflegebedürftiger Personen regulär gar nicht leisten könne. Zugleich seien aber alle Seiten in einem riesigen Dilemma: “die Familien und die Pflegebedürftigen, die eine bezahlbare Versorgung brauchen. Und die osteuropäischen Hilfskräfte, die eine schwierige Arbeit in einem fremden Umfeld leisten, zwei Leben führen, ihre eigenen Familien zurücklassen und möglicherweise auch Lücken auf dem Arbeitsmarkt ihrer Heimatländer entstehen lassen.”

Als Alternative hat die Caritas im Erzbistum Paderborn das Projekt “CariFair” entwickelt. Es sorgt dafür, dass Betreuungskräfte aus Polen zu fairen Bedingungen in deutschen Pflege-Haushalten beschäftigt werden. Mehr als 500 Betreuungskräfte sind aktuell in ganz Deutschland in etwa 350 Familien im Einsatz. 18 örtliche Caritasverbände im gesamten Bundesgebiet tragen CariFair.

Im Unterschied zu den meisten Agenturen basiert die Beschäftigung auf dem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Modell. Die Familie der pflegebedürftigen Person und die Betreuungskraft schließen einen Arbeitsvertrag mit festgelegtem Beschäftigungsumfang und einem tariflich vereinbarten Gehalt. Die Betreuungskräfte sind sozialversichert und zahlen in Deutschland Steuern. Begleitet werden sie von einer zweisprachigen Koordinatorin.

kna