Das Bistum Essen und die Katholischen Elternschaft in Nordrhein-Westfalen fordern einen Ausgleich für die Kosten, die freien Schulträgern durch die Einrichtung einer zusätzlichen Jahrgangsstufe entstehen.
Essen – Das Bistum Essen und die Katholischen Elternschaft in Nordrhein-Westfalen fordern einen Ausgleich für die Kosten, die freien Schulträgern durch die Einrichtung einer zusätzlichen Jahrgangsstufe entstehen. Durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien in NRW („G9“) fielen „erhebliche finanzielle Aufwendungen“ an, teilte das Ruhrbistum am Montag mit. Schulen in freier Trägerschaft erhielten im Gegensatz zu kommunalen Schulträgern jedoch keinen Kostenausgleich.
„Diese Ungleichbehandlung gefährdet das freie Schulwesen, das unser Bildungssystem so dringend benötigt, um die Vielfalt der Schullandschaft dauerhaft sicherzustellen“, erklärte Generalvikar Klaus Pfeffer. Das Bistum begrüße daher die Initiative des NRW-Landesverbandes der Katholischen Elternschaft Deutschlands zur finanziellen Gleichstellung der freien Schulen.
NRW hatte die Gymnasialzeit bis zum Abitur ab 2012 zunächst von neun auf acht Jahre verkürzt. Das Modell traf jedoch auf wenig öffentliche Akzeptanz. Zum Schuljahr 2019/2020 eröffnete die Landesregierung daher die Möglichkeit der Rückkehr zu G9, die die meisten Gymnasien nutzten. Das Kabinett brachte zudem ein Gesetz ein, das den kommunalen Schulträgern die daraus entstehenden Kosten – etwa für zusätzlichen Schulraum und Lernmittel – erstattet. Auch das Bistum Essen betreibt Schulen in Duisburg und Essen.
kna