Bischöf Bätzing: Benedikt XVI. muss sich entschuldigen

Der Limburger Bischof Georg Bätzing hat vom emeritierten Papst Benedikt erneut eine Entschuldigung für sein Verhalten im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche gefordert.
Berlin – Der Limburger Bischof Georg Bätzing hat vom emeritierten Papst Benedikt erneut eine Entschuldigung für sein Verhalten im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche gefordert. "Er muss sich äußern, und er muss sich über seine Berater hinwegsetzen und im Grunde den schlichten, einfachen Satz sagen: 'Ich habe Schuld auf mich geladen, ich habe Fehler gemacht, ich bitte die Betroffenen um Verzeihung.' Anders geht das nicht", sagte Bätzing am Sonntagabend in der ARD-Talkshow "Anne Will".

Bischof Georg Bätzing bei der digitalen DBK-Vollversammlung. –Foto: EPA-EFE/SASCHA STEINBACH/POOL

Der Limburger Bischof Georg Bätzing hat vom emeritierten Papst Benedikt erneut eine Entschuldigung für sein Verhalten im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche gefordert. “Er muss sich äußern, und er muss sich über seine Berater hinwegsetzen und im Grunde den schlichten, einfachen Satz sagen: ‘Ich habe Schuld auf mich geladen, ich habe Fehler gemacht, ich bitte die Betroffenen um Verzeihung.’ Anders geht das nicht”, sagte Bätzing am Sonntagabend in der ARD-Talkshow “Anne Will”.

Auf die Frage, ob er glaube, dass Benedikt dies auch tun werde, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz: “Ich traue es ihm zu – wenn er es schafft, sich von Beratern zu distanzieren.” Es sei eine Schwäche von Benedikt XVI. beziehungsweise Joseph Ratzinger, sich nicht immer mit den besten Beratern zu umgeben.

Bätzing sprach von einem “immensen Schaden”, den die Äußerungen von Benedikt XVI. zum Münchner Missbrauchsgutachten verursacht hätten. Das Entsetzen reiche bis tief in die Kirche hinein. Benedikt XVI. hatte vergangene Woche seine Angabe korrigiert, er habe als Erzbischof an einer wichtigen Sitzung nicht teilgenommen, in der es um den Einsatz eines Missbrauchspriesters in Bayern ging. Für Kritik hatten außerdem seine Äußerungen zu einem Priester gesorgt, der vor minderjährigen Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen hatte.

Bischof Bätzing begrüßt Outing queerer Kirchen-Mitarbeiter

Der Limburger Bischof Georg Bätzing hat das Outing zahlreicher queerer Mitarbeitender in der katholischen Kirche begrüßt. Er sei sehr froh darüber, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Sonntagabend in der ARD-Talkshow “Anne Will”. “Wir haben Menschen zutiefst verletzt und tun das bis heute.”

Er könne derzeit für die Kirche in Deutschland nicht garantieren, dass solchen Menschen nicht mehr gekündigt werden, räumte der Vorsitzende der Bischofskonferenz ein. Mehrere Bischöfe und Generalvikare hatten zuvor persönlich erklärt, dass queere Personen, die sich geoutet hätten, in ihrem Bereich keine Kündigung befürchten müssten. Bätzing verwies aber zugleich darauf, dass eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts auf Ebene der Bischofskonferenz in Arbeit sei. Darin sollten persönliche Lebensentscheidungen von kirchlichen Mitarbeitern keine Rolle mehr spielen, so der Limburger Bischof.

Göring-Eckardt: Ampel stellt Kirchen-Sonderrechte auf Prüfstand

Die Ampelkoalition will nach den Worten der Grünenpolitikerin Katrin Göring-Eckardt bestehende Sonderrechte der Kirchen auf den Prüfstand stellen. Auch im kirchlichen Arbeitsrecht müssten staatliche und verfassungsrechtliche Vorgaben wie das Verbot von Diskriminierung gelten, sagte die Bundestagsvizepräsidentin am Sonntag in der ARD-Talkshow “Anne Will”. Auch das kircheneigene Tarifrecht mit dem Streikverbot gehöre auf den Prüfstand. Zudem sieht die Grünenpolitikerin den Staat auch stärker bei der Aufarbeitung von Missbrauch gefordert. Die kirchen-interne Aufarbeitung sei gescheitert.

Mit Blick auf die Initiative #OutInChurch, bei der sich 125 queere Menschen im Dienst der Kirche öffentlich geoutet hatten, sagte Göring-Eckardt, manche Bischöfe und Generalvikare hätten zwar zugesichert, dass queere kirchliche Mitarbeiter in ihrem Bereich nicht mit Kündigung rechnen müssten. Solche persönlichen Äußerungen nützten aber wenig; es gebe rechtlichen Handlungsbedarf. “Wir können da nicht mehr warten.”

Aus Sicht der Bundestagsvizepräsidentin gehören insbesondere die Loyalitätspflichten des kirchlichen Arbeitsrechts auf den Prüfstand. Wer bei der katholischen Kirche arbeitet, muss etwa die “Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten”. Auch darf man in der “persönlichen Lebensführung” sowie im dienstlichen Verhalten “die Glaubwürdigkeit der Kirche und der Einrichtung, in der sie beschäftigt sind, nicht gefährden”. Verstöße wie eine zweite Ehe nach Scheidung oder eine Homoehe können zur Kündigung führen.

Der Limburger Bischof Georg Bätzing sagte dazu, er sei sehr froh über das Outing. “Wir haben Menschen zutiefst verletzt und tun das bis heute.” Er könne derzeit für die Kirche in Deutschland nicht garantieren, dass solchen Menschen nicht mehr gekündigt werde, räumte der Vorsitzende der Bischofskonferenz ein. Eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts sei aber in Arbeit. Darin sollten persönliche Lebensentscheidungen von kirchlichen Mitarbeitern keine Rolle mehr spielen.

kna