Umfrage: Gewaltopfer kennen Recht auf Entschädigung nicht

Die gesetzliche Regelung zur Entschädigung von Gewaltopfern in Deutschland ist in der Gesellschaft weitgehend unbekannt.
Mainz – Die gesetzliche Regelung zur Entschädigung von Gewaltopfern in Deutschland ist in der Gesellschaft weitgehend unbekannt. Das ist das Ergebnis einer am Mittwoch veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Opferschutzbunds Weißer Ring. Bereits seit 1976 gibt es das Opferentschädigungsgesetz (OEG) - allerdings haben den Angaben zufolge 76 Prozent der Befragten noch nie davon gehört. Auch Menschen, die selbst Opfer einer Gewalttat geworden sind oder Betroffene im persönlichen Umfeld haben, wissen nichts von dem Recht, einen Antrag auf Entschädigung stellen zu können (70 Prozent).

–Symboldbild: adriannesquick/Pixabay

Die gesetzliche Regelung zur Entschädigung von Gewaltopfern in Deutschland ist in der Gesellschaft weitgehend unbekannt. Das ist das Ergebnis einer am Mittwoch veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Opferschutzbunds Weißer Ring. Bereits seit 1976 gibt es das Opferentschädigungsgesetz (OEG) – allerdings haben den Angaben zufolge 76 Prozent der Befragten noch nie davon gehört. Auch Menschen, die selbst Opfer einer Gewalttat geworden sind oder Betroffene im persönlichen Umfeld haben, wissen nichts von dem Recht, einen Antrag auf Entschädigung stellen zu können (70 Prozent).

Die Befragten, die angaben, das Gesetz zu kennen, haben in erster Linie durch Medien oder im privaten Umfeld (71 Prozent) oder durch ihren Beruf oder ihr Ehrenamt (27 Prozent) davon erfahren. Nur 14 Prozent hingegen kennen das Recht auf Entschädigung, weil staatliche Institutionen sie informiert haben, zum Beispiel Polizei oder Gerichte.

Das deckt sich nicht mit den Erwartungen der Befragten: Die Mehrheit sieht den Staat in der Verantwortung, Gewaltopfer über Entschädigungsleistungen zu informieren. 76 Prozent meinen, die Polizei müsste darüber aufklären. 64 Prozent sind der Ansicht, andere Behörden, etwa Staatsanwaltschaft oder Rathaus, müssten dies übernehmen. 72 Prozent der Befragten finden, dass Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte oder psychologische Beratungsstellen die Betroffenen auf die Möglichkeit staatlicher Unterstützung hinweisen sollten.

Fast jeder Zweite in Deutschland ist der Umfrage zufolge der Ansicht, dass die Entschädigung von Gewaltopfern Aufgabe des Staates ist. Demnach sehen 46 Prozent den Staat in der Pflicht, Opfer von Taten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen. Zwar meint die Mehrheit der Befragten grundsätzlich, dass Täter (86 Prozent) oder Institutionen wie Kirchen, Schulen oder Vereine (58 Prozent), in denen die Tat stattgefunden hat, für eine Entschädigung der Betroffenen aufkommen müssten – aber solche Ansprüche lassen sich oft nur schwer oder gar nicht durchsetzen.

Als wichtigste Hilfsleistung für Opfer von Gewalttaten sehen die Befragten mit einer Mehrheit von 63 Prozent Kostenübernahmen für medizinische Behandlungen, Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen. 13 Prozent halten eine Rentenzahlung für wichtig, 9 Prozent eine Einmalzahlung an die Betroffenen.

Das Institut befragte den Angaben zufolge im Frühjahr rund 4.000 Menschen in Deutschland. Etwa 700 gaben an, selbst schon einmal Opfer von Gewalt geworden zu sein oder Betroffene im persönlichen Umfeld zu haben. Den Angaben zufolge handelt es sich um die erste repräsentative Erhebung zu dem Gesetz.

kna