Heftige Kritik an Finanzminister

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Von Christine Xuân Müller (KNA)

Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) offenbar geplanten Kürzungen bei Langzeitarbeitslosen stoßen auf scharfe Kritik bei Sozialverbänden.

Heftige Kritik an Finanzminister

Ulrich Schneider. –Foto: Der Paritätische

Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) offenbar geplanten Kürzungen bei Langzeitarbeitslosen stoßen auf scharfe Kritik bei Sozialverbänden. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie und der Paritätische Gesamtverband wiesen die Pläne zurück. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki nannte die Kürzungspläne hingegen “nachvollziehbar”. Zugleich verwies er auf die Ressortzuständigkeit von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Hintergrund der Debatte ist ein Medienbericht, wonach Lindner im kommenden Jahr eine massive Kürzung von Geldern für Langzeitarbeitslose plant. Demnach sollen im Bundeshaushalt 2023 “Leistungen zur Eingliederung in Arbeit” von aktuell gut 4,8 Milliarden Euro auf 4,2 Milliarden Euro gekürzt werden. Das wäre ein Minus von 609 Millionen Euro, wie das Magazin “Spiegel” berichtete.

Caritas: “kürzen ist unanständig”

Die Caritas reagierte am Donnerstag auf Twitter mit den Worten: “Eigentlich sind sozialer Arbeitsmarkt, #Bürgergeld, begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit im #Koalitionsvertrag festgeschrieben! Jetzt über 600 Millionen für die Eingliederung in Arbeit zu kürzen, ist unanständig und gehört gestoppt.”

Die rund 946.000 Langzeitarbeitslosen in Deutschland dürften nicht dauerhaft abgehängt und ausgegrenzt werden. Die Betroffenen wollten arbeiten und bräuchten Hilfe, um sich in die Gesellschaft zu integrieren, betonte der katholische Verband. Weiter forderte die Caritas von der Bundesregierung, “Verantwortung zu übernehmen – und zwar nicht nur gegenüber den Reichen und gut Qualifizierten”.

Ähnlich hatte sich die Diakonie geäußert: “Den Rotstift gerade bei der Förderung von Arbeit und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten anzusetzen, ist unanständig”, sagte die Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide. “Herr Lindner sollte sich darauf besinnen, dass er Verantwortung trägt für alle in der Gesellschaft, nicht nur für Wohlhabende und gut Qualifizierte.”

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, verwies in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe darauf, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen während der Pandemie um 41 Prozent nach oben geschossen sei und seit 2015 erstmals wieder die Ein-Millionen-Marke überschritten habe. “In dieser Situation ausgerechnet den sozialen Arbeitsmarkt kaputt zu sparen, hieße, hunderttausende Menschen im Regen stehen zu lassen.” Der Paritätische würde diese Pläne “niemals” akzeptieren können.

Kubik reagiert auf Kritik

Ebenfalls in der Funke-Mediengruppe betonte Kubicki, es sollte klar sein, dass nicht der Finanzminister die entsprechenden Leistungen kürze. “Vielmehr beruht diese Idee auf Planungen des zuständigen Bundesarbeitsministers Hubertus Heil. Wie dieser sein Budget aufzuteilen gedenkt, bleibt in seiner Ressortzuständigkeit.” Zugleich betonte er, dass es ein “völlig nachvollziehbarer Weg” sei, staatliche Subventionen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage zu hinterfragen.

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums erklärte: “Der soziale Arbeitsmarkt ist ein hocherfolgreiches Instrument, um Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen.” Knapp 50.000 Menschen hätten so den Weg aus langjähriger Arbeitslosigkeit gefunden. Mit dem geplanten Bürgergeld solle der soziale Arbeitsmarkt entfristet werden.

“Tatsache ist, dass für einen weiteren Ausbau des sozialen Arbeitsmarkts eine angemessene Ausstattung der entsprechenden Eingliederungsmittel für die Jobcenter notwendig ist. Die für den Bundeshaushalt 2023 im Entwurf vorgesehenen Mittel für Eingliederungsleistungen bewegen sich auf dem Niveau dessen, was im Jahr 2019 für Eingliederung ausgegeben worden ist”, betonte Sprecherin Franziska Haas. Über die endgültige Ausstattung des Eingliederungstitels entscheide der Bundestag.