Bericht: Missbrauchsopfer will Schmerzensgeld von Erzbistum Köln

Ein Missbrauchsbetroffener verklagt das Erzbistum Köln laut Medienberichten auf mehrere Hunderttausend Euro Schmerzensgeld.
Die Erzbistümer Berlin, Hamburg, München-Freising und Köln sind Spitzenreiter bei der Austrittswelle 2021.

Der Kölner Dom. Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay

Ein Missbrauchsbetroffener verklagt das Erzbistum Köln laut Medienberichten auf mehrere Hunderttausend Euro Schmerzensgeld. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ und der WDR berichteten am Freitag, der Mann wolle seine Klage im Laufe des Tages beim Landgericht Köln einreichen. Über die verlangte Höhe der Zahlungen gibt es unterschiedliche Angaben. Sie soll sich auf 750.000 oder 800.000 Euro belaufen. Nach Angaben des WDR handelt es sich um die bundesweit erste Klage dieser Art eines Betroffenen von sexualisierter Gewalt gegen die Kirche als Institution.

Der Betroffene, der selbst seit vielen Jahren als Pastoralreferent im Erzbistum Köln arbeitet, ist den Berichten zufolge als Messdiener in den 1970er-Jahren mehrere hundert Male von einem mittlerweile verstorbenen Priester sexuell missbraucht worden. Er sieht demnach das Erzbistum Köln in einer Mitverantwortung, da die Vorgesetzten des Geistlichen in einer Amtshaftung gestanden hätten.

Der Fall kommt auch in dem Aufarbeitungsgutachten vor, das die Kanzlei Gercke Wollschläger im Auftrag des Erzbistums Köln erstellte. Demnach wurden der Erzdiözese erstmals 1980 Vorwürfe gegen den Priester bekannt. Dieser räumte die Anschuldigungen ein, musste seine Pfarrstelle aufgeben und sich in therapeutische Behandlung begeben. Nachdem der Therapeut zu der Ansicht gelangt sei, „dass man dem Beschuldigten noch einmal eine Chance in einer kleinen, überschaubaren Pfarrei geben solle“, arbeitete der Geistliche ab Dezember 1982 wieder als Pfarrer in einer Gemeinde.

2004 ging der Beschuldigte laut Gercke-Report in den Ruhestand. 2010 wurden dem Erzbistum erneut Vorwürfe bekannt, die sich ebenfalls auf die 1970er-Jahre sowie das Jahr 1980 bezogen. Gegenüber Vorgesetzten räumte er die Taten zum Teil ein. Es folgte eine Meldung beim Vatikan. Ab 2014 durfte der Geistliche keine priesterlichen Aufgaben mehr ausüben und Kindereinrichtungen des Erzbistums nicht mehr betreten. Zudem musste er 15.000 Euro Strafe zahlen.

Die neu gegründete Interventionsstelle der Erzdiözese arbeitete den Fall 2016 erneut auf und machte die Vorwürfe gegen den Priester bekannt, um weitere mögliche Opfer zu finden. Im Dezember 2018 meldete das Erzbistum die Vorwürfe zudem an die Staatsanwaltschaft.

Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass der damalige Kölner Erzbischof Joseph Höffner (1906-1987) sowie sein Generalvikar Norbert Feldhoff 1980 nicht konsequent genug den Verdachtsfällen nachgingen und sich nicht genug um die Opfer kümmerten. 2010 hätte die damalige Justiziarin der Erzdiözese zudem die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft melden müssen.

Missbrauchsbetroffene erhalten von den zuständigen Bistümern Zahlungen in Anerkennung des erlittenen Leides. Es handelt sich hier nicht um Schmerzensgeld, sondern um freiwillige Leistungen der Kirche.

kna