Woelki zieht wieder vor Gericht

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wehrt sich gerichtlich gegen Äußerungen des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller zum Fall des früheren “Sternsinger”-Chefs Winfried Pilz.
Köln - Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wehrt sich gerichtlich gegen Äußerungen des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller zum Fall des früheren "Sternsinger"-Chefs Winfried Pilz. Wie das Landgericht Köln am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte, strebt Woelki einstweilige Verfügungen auf Unterlassung sowohl gegen Schüller als auch gegen die "Bild"-Zeitung an. In den kommenden Tagen werde in der Sache voraussichtlich eine Entscheidung fallen, so das Gericht.

Kardinal Rainer Maria Woelki. Foto: Rom

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wehrt sich gerichtlich gegen Äußerungen des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller zum Fall des früheren “Sternsinger”-Chefs Winfried Pilz. Wie das Landgericht Köln am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte, strebt Woelki einstweilige Verfügungen auf Unterlassung sowohl gegen Schüller als auch gegen die “Bild”-Zeitung an. In den kommenden Tagen werde in der Sache voraussichtlich eine Entscheidung fallen, so das Gericht.

“Bild” hatte am 5. Juli über Missbrauchsvorwürfe gegen den Kölner Priester und ehemaligen Präsidenten des Kindermissionswerks “Die Sternsinger”, Winfried Pilz (1940-2019), berichtet. Zuvor war bekannt geworden, dass das Erzbistum Köln 2012 von Vorwürfen eines “schutzbedürftigen Erwachsenen” erfahren hatte, Pilz habe ihn in den 1970er-Jahren missbraucht. 2014 erließ der damalige Kölner Kardinal Joachim Meisner ein Kontaktverbot zu Minderjährigen für den Geistlichen.

Zu dieser Zeit lebte Pilz als Ruhestandsgeistlicher im Bistum Dresden-Meißen. Dort sei man aber erst in der zweiten Juni-Hälfte 2022 aus Köln über die Vorwürfe informiert worden, so das Bistum. Woelki ist seit nunmehr fast acht Jahren in Köln im Amt.

Kirchenrechtler Schüller sagte laut “Bild”, er sehe in der späten Meldung eine Dienstpflichtverletzung des Kardinals. Weiter schrieb die Zeitung: “Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest: ‘Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz.'”

Der Kardinal sieht seinem Anwalt Carsten Brennecke zufolge in diesen Sätzen die unrechtmäßige Behauptung, er habe sich mit dem Fall Pilz selbst befasst und sich persönlich gegen eine Meldung nach Dresden entschieden. Woelki habe eidesstattlich versichert, dass dies falsch sei, so Brennecke weiter. Der Erzbischof habe sich mit der Frage, ob eine Information nachzuholen ist, gar nicht befasst. Er habe dazu auch keinen Anlass gehabt, fügte Brennecke hinzu: “Er wusste nie, dass da unter Meisner etwas versäumt wurde.”

Das Erzbistum äußerte sich ähnlich. Die zuständigen Fachstellen hätten den Vorgang nicht an Woelki herangetragen, und der Kardinal habe keinen Anlass gehabt, sich mit der Frage einer Meldung nach Dresden zu befassen, “da er gar nicht wusste, dass unter Kardinal Meisner überhaupt die Information versäumt wurde”, hieß es dort. Als Woelki im September 2014 Kölner Erzbischof wurde, sei die Akte Pilz bereits geschlossen gewesen.

Schüller wollte sich auf KNA-Anfrage zunächst nicht äußern, da er im Urlaub sei. Ein Sprecher der “Bild”-Zeitung betonte, die Berichterstattung sei äußerungsrechtlich nicht zu beanstanden. Über das Verfahren sei die Zeitung erst vor wenigen Stunden informiert worden. “Sollte Kardinal Woelki eine eidesstattliche Versicherung mit dem Inhalt abgegeben haben, dass er mit dem Fall Winfried Pilz bis Ende Juni 2022 gar nicht befasst gewesen sei, halten wir das für nicht glaubhaft”, so der Sprecher.

Woelki ist bereits mehrfach gegen die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung zum Thema Missbrauchsaufarbeitung vorgegangen. Mehrere Verfahren konnte er für sich entscheiden.

Von Anita Hirschbeck (KNA)