Vier NRW-Bistümer loben neues Arbeitsrecht – Köln prüft noch

Das neue kirchliche Arbeitsrecht stößt in den katholischen Diözesen in Nordrhein-Westfalen auf ein unterschiedliches Echo.
Bonn – Das neue kirchliche Arbeitsrecht stößt in den katholischen Diözesen in Nordrhein-Westfalen auf ein unterschiedliches Echo. Während die Bistümer Münster, Aachen und Essen sowie das Erzbistum Paderborn die Änderungen begrüßten, äußerte sich die deutschlandweit mitgliederstärkste Diözese Köln zurückhaltend. "Das Erzbistum Köln hat sich in die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aktiv miteingebracht", hieß es am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Es wird daher nun zunächst den Beschluss des Ständigen Rates und dessen konkrete Umsetzung prüfen."

Der Kölner Dom. Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay

Das neue kirchliche Arbeitsrecht stößt in den katholischen Diözesen in Nordrhein-Westfalen auf ein unterschiedliches Echo. Während die Bistümer Münster, Aachen und Essen sowie das Erzbistum Paderborn die Änderungen begrüßten, äußerte sich die deutschlandweit mitgliederstärkste Diözese Köln zurückhaltend. „Das Erzbistum Köln hat sich in die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aktiv miteingebracht“, hieß es am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Es wird daher nun zunächst den Beschluss des Ständigen Rates und dessen konkrete Umsetzung prüfen.“

Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer

Zuvor hatten die deutschen Diözesanbischöfe den Entwurf eines neuen Arbeitsrechts beschlossen. Dazu bedurfte es mindestens einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen. Dem Dokument zufolge müssen Mitarbeitende künftig nicht mehr mit einer Kündigung rechnen, wenn sie in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Bundesweit arbeiten rund 800.000 Menschen in der katholischen Kirche und bei der Caritas. Allein im Erzbistum Köln sind es etwa 65.000 Hauptamtliche.

Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten. Dies wolle die Aachener Diözese unter Bischof Helmut Dieser „zügig“ tun, heißt es auf der Homepage der Diözese.

Klaus Pfeffer: „großer Fortschritt“

Auch der Übergangsleiter im Erzbistum Paderborn, Michael Bredeck, kündigte eine rasche Umsetzung an. „Wir sind stark, wenn wir als Kirche den Menschen und dem Leben dienen“, sagte er. Münsters Bischof Felix Genn will das neue Arbeitsrecht ebenfalls „baldmöglichst“ in Kraft setzen. Die Reform sei ein „wichtiger Schritt“, damit die Kirche gerade für die Mitarbeitenden ein „angstfreier Raum“ werde.

Der Generalvikar im Bistum Essen, Klaus Pfeffer, bezeichnete die Neuregelung als „großen Fortschritt“. Dass ein kirchenamtliches Papier Vielfalt als Bereicherung bezeichne, „mag in aufgeklärten Ohren selbstverständlich klingen – für die römisch-katholische Kirche ist das eine Revolution“.

kna