Die Diözese Rom erwägt disziplinarische und rechtliche Schritte im Fall des Jesuitenpaters und international bekannten Künstlers Marko Rupnik.
Rom – Die Diözese Rom erwägt disziplinarische und rechtliche Schritte im Fall des Jesuitenpaters und international bekannten Künstlers Marko Rupnik. Ihm wird in bislang unbestätigten Medienberichten vorgeworfen, vor rund 30 Jahren mehrere Ordensfrauen sexuell ausgenutzt zu haben. In einer am Freitagabend veröffentlichten Erklärung des römischen Kardinalvikars Angelo De Donatis wird betont, dass Rupnik dienstrechtlich und kirchenstrafrechtlich nicht dem Vikariat Rom unterstehe, mit ihm aber auf unterschiedlichen Ebenen zusammengearbeitet habe. Unter anderem habe er über viele Jahre Exerzitien für die römischen Kleriker geleitet und künstlerische Arbeiten für das Bistum geschaffen, darunter die Mosaiken in der Kapelle des Priesterseminars.
Das Bistum Rom habe “bis vor kurzem” nichts von den jetzt in Medienberichten genannten Problemen gewusst. Es versichere aber, “auch im Namen seines Bischofs” – dies ist der Papst – jede nötige Unterstützung für eine “positive Lösung des Falls, um die Wunden, die den Menschen und der Kirche zugefügt wurden, zu heilen und soweit wie möglich Licht und Wahrheit in das Vorgefallene zu bringen”. Dabei gälten die gleichen Garantien für einen Beschuldigten wie in einem Rechtsstaat; eine Anklage sei kein Schuldspruch. Dem kirchenrechtlich zuständigen Jesuitenorden und den “übergeordneten Instanzen” sichere das Bistum die nötige Unterstützung zu.
Dies betreffe auch jene Tätigkeiten, mit denen Rupnik bislang im Bistum betraut war, insbesondere seine Aufgabe als Seelsorger und Rektor der römischen Kirche San Filippo Neri all’Esquilino und als Mitglied der Kunstkommission. Ferner prüfe das Bistum, Maßnahmen in Bezug auf das “Centro Aletti” im Herzen Roms zu verfügen. Dort befinden sich ein geistliches Zentrum und eine Werkstatt, wo Rupnik und seine Mitarbeiter Mosaiken für mehr als 150 Kirchen in allen Erdteilen entworfen und angefertigt haben. Das Zentrum hat seit 2019 den kirchenrechtlichen Status einer “Vereinigung von Gläubigen der Diözese Rom”, bis dahin unterstand es dem Jesuitenorden.
Im Bistum Rom, dessen Bischof der Papst ist, obliegt die Bistumsverwaltung einem vom Papst eingesetzten Generalvikar, der in Seelsorge und Verwaltung faktisch die Aufgaben des römischen Bischofs übernimmt. Dieses Amt des sogenannten Kardinalvikars des Papstes hat seit 2017 Kardinal De Donatis (68) inne.