Pfarrer kehrt gegen Willen des Bischofs in sein Amt zurück

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Obwohl ihm in zwei Fällen grenzverletzendes Verhalten vorgeworfen wird, kehrt der vorübergehend beurlaubte Pfarrer einer katholischen Kirchengemeinde im Oldenburger Land in sein Amt zurück.
Pfarrer kehrt gegen Willen des Bischofs in sein Amt zurück

Bischof Felix Genn –Foto: cbm

Obwohl ihm in zwei Fällen grenzverletzendes Verhalten vorgeworfen wird, kehrt der vorübergehend beurlaubte Pfarrer einer katholischen Kirchengemeinde im Oldenburger Land in sein Amt zurück. Münsters Bischof Felix Genn habe den Geistlichen zwar aufgefordert, auf sein Amt zu verzichten, teilten das Bistum Münster und das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta am Freitag mit. Der Aufforderung sei der Pfarrer jedoch nicht nachgekommen.

Nun habe der Bischof Auflagen für den weiteren Dienst des Priesters erlassen, hieß es. Unter anderem darf er vier Jahre lang keinen Einzelkontakt mit Frauen bis zum Alter von 27 Jahren haben und muss regelmäßig Beratung in Anspruch nehmen. Zudem soll er einen Teil der Anerkennungsleistungen für eine Betroffene übernehmen. Wann er seinen Dienst wiederaufnimmt, ist noch unklar.

Der Geistliche war im August vergangenen Jahres beurlaubt worden. Eine Frau hatte ihm vorgeworfen, sich ihr gegenüber im Jahr 2010 grenzverletzend verhalten zu haben. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hatte ihr im Frühjahr eine fünfstellige Summe zuerkannt. In der Folge meldete im September vergangenen Jahres eine weitere betroffene Person grenzverletzendes Verhalten durch den Priester.

Untersuchungen haben laut Bistum keine neuen Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen ergeben. Allerdings widerspreche das Verhalten des Pfarrers in beiden Fällen “deutlich” den Schutzpflichten eines Seelsorgers. Bischof Genn könne sich deshalb eine weitere Tätigkeit des Geistlichen nicht mehr vorstellen. Auch die Gremien der Pfarrei hätten mit deutlicher Mehrheit erklärt, nicht mehr vertrauensvoll mit dem Pfarrer zusammenzuarbeiten können. Der gesamte Vorgang werde an die zuständige Kommission im Vatikan weitergeleitet, so das Bistum.

kna