Würzburg zahlt 2022 fast 500.000 Euro an Missbrauchsbetroffene

Das Bistum Würzburg hat nach Angaben von Bischof Franz Jung 2022 insgesamt 498.500 an Betroffene sexuellen Missbrauchs in Anerkennung ihres Leids gezahlt. 
Würzburg – Das Bistum Würzburg hat nach Angaben von Bischof Franz Jung 2022 insgesamt 498.500 an Betroffene sexuellen Missbrauchs in Anerkennung ihres Leids gezahlt. Darunter waren Zahlungen für Anträge, die im selben Jahr und schon vorher gestellt worden waren, wie Jung am

–Symbolfoto: Fritz_the_Cat/Pixabay

Das Bistum Würzburg hat nach Angaben von Bischof Franz Jung 2022 insgesamt 498.500 an Betroffene sexuellen Missbrauchs in Anerkennung ihres Leids gezahlt. Darunter waren Zahlungen für Anträge, die im selben Jahr und schon vorher gestellt worden waren, wie Jung am Donnerstag bei einer Pressekonferenz des Bistums in Würzburg erläuterte. 2022 waren demnach 15 Anträge, davon sechs Erstanträge gestellt worden. Hinzu seien sieben erneute Anträge bereits abgeschlossener Fälle gekommen. Weitere zwei Betroffene hätten ihren bereits gestellten Anträgen noch neue Informationen hinzugefügt.

Von den 15 Anträgen im Jahr 2022 habe die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Diözese Würzburg (UKAM) bisher zehn beschieden, so der Bischof. In Summe seien für diese Fälle 165.500 Euro an Anerkennungsleistungen an die Betroffenen gezahlt worden.

Jung betonte, die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Kirche sei eine “bleibende Verpflichtung und Herausforderung”. Das Thema und vor allem die Menschen, die es betreffe, genössen für ihn höchste Priorität. Sein Dank gelte allen, die sich im unabhängigen Betroffenenbeirat einbrächten. So freue er sich, dass 2022 zwei neue Mitglieder hätten gewonnen werden können und dass das Gremium sich nun aus fünf Personen zusammensetze.

Zudem verwies der Bischof darauf, dass am 1. Dezember 2022 von der Unabhängigen Kommission ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sei. Dieses solle eine Bestandsaufnahme und der Aufklärung der Fälle sexuellen Missbrauchs von 1945 bis 2019 dienen. Zugleich würden der administrative Umgang der Diözese mit Betroffenen untersucht sowie Strukturen beleuchtet, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder dessen Aufdeckung erschwert hätten.

Diese Projektziele deckten sich mit den Interessen der Kirche, sagte Jung. Eine hilfreiche Begutachtung des Missbrauchsgeschehens könne es nur dann geben, wenn daraus auch Folgen erwüchsen. Laut UKAM soll das Gutachten “nicht als Abschluss, sondern vielmehr als Ausgangspunkt und Grundlage für die weitere Verbesserung von Präventionsmaßnahmen, Verfahrensabläufen und Opferhilfestrukturen” dienen.

kna