Im Rechtsstreit zwischen einer Angestellten des Bistums Trier und ihrem Arbeitgeber findet ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Trier statt.

Bischof Stephan Ackermann (Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 [via Wikimedia Commons])
Ackermann hatte den bürgerlichen Namen der Frau vor etwa 40 Mitarbeitenden genannt. Daraufhin musste er eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und bat die Frau um Entschuldigung. Sie hatte zuvor mehrfach von “geistlichem Missbrauch” und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet.
In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind Güteverhandlungen üblich. Meistens ordnet ein Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien an. Sehr oft werden solche Auseinandersetzungen durch einen Vergleich erledigt, dem beide Seiten zustimmen müssen. Das Trierer Gericht wies darauf hin, dass die Öffentlichkeit möglicherweise von dem Termin ausgeschlossen wird.