Arbeit von Kirchenvorständen in NRW soll neu geregelt werden

Die Arbeit der ehrenamtlichen Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen soll neu geregelt werden.
Bonn – Die Arbeit der ehrenamtlichen Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen soll neu geregelt werden. Dazu haben die fünf Bistümer des Landes nun einen Entwurf für ein neues kircheninternes Gesetz vorgelegt, wie sie am Mittwoch mitteilten. Darüber wollen sie mit dem Land, dessen Zustimmung erforderlich sei, in vertiefte Abstimmungen gehen.

Pfarrkirche St. Joseph in Schalke (Foto: Judith Lorenz)

Die Arbeit der ehrenamtlichen Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen soll neu geregelt werden. Dazu haben die fünf Bistümer des Landes nun einen Entwurf für ein neues kircheninternes Gesetz vorgelegt, wie sie am Mittwoch mitteilten. Darüber wollen sie mit dem Land, dessen Zustimmung erforderlich sei, in vertiefte Abstimmungen gehen.

Landesgesetz von 1924 soll aufgehoben werden

Das Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) soll zum 1. Januar für die Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn in Kraft treten. Dafür muss zuvor ein Landesgesetz von 1924, das die Belange bislang regelt, vom Landtag aufgehoben werden.

Nach dem KVVG soll weiterhin der Kirchenvorstand das Vermögen einer Gemeinde verwalten – dies aber flexibler tun können, indem er etwa auch digital tagen darf. Auch soll die Wahlperiode für die Mitglieder von sechs auf vier Jahre verkürzt werden. Der Kirchenvorstand besteht aus dem leitenden Pfarrer und gewählten Mitgliedern sowie weiteren aufgrund besonderer Rechtstitel Berechtigten.

Pfarrgemeinderatsmitglied soll auch Teil des Kirchenvorstands sein

Künftig soll laut Gesetzentwurf nach Möglichkeit ein Pfarrgemeinderatsmitglied auch Teil des Kirchenvorstands sein. Der Pfarrgemeinderat unterstützt den Pfarrer vor allem bei seinen seelsorglichen Aufgaben.

kna