Papst Franziskus hat ein Gesetz erlassen, das Ordensleuten eine längere Frist zum Einspruch gegen einen Rauswurf aus dem Orden einräumt.
Vatikanstadt – Papst Franziskus hat ein Gesetz erlassen, das Ordensleuten eine längere Frist zum Einspruch gegen einen Rauswurf aus dem Orden einräumt. Die Frist für das Einlegen eines Widerspruchs gegen eine Entlassung aus der jeweiligen Gemeinschaft beträgt nun 30 Tage, heißt es in dem „Motu Proprio“.
Die bisher geltende Frist von zehn Tagen entspreche nicht den rechtlichen Garantien, auf die jeder Beschuldigte Anspruch habe, so der am Montag vom vatikanischen Presseamt veröffentlichte Text. Das neue Gesetz hat der Papst am Palmsonntag unterschrieben.
Die Entlassung aus der Ordensgemeinschaft ist eine der möglichen Strafen für geweihte Personen, die gegen die Ordensgelübde verstoßen, Irrlehren verbreiten oder Straftaten wie sexuellen Missbrauch begangen haben. Die neue Widerspruchsfrist soll ab dem 7. Mai eingeführt werden.