Papst entlässt Missbrauchsbeschuldigten aus Priesterstand

Ein unter aktuellem Missbrauchsverdacht stehender Priester des Bistums Dresden-Meißen ist von Papst Franziskus aus dem Klerikerstand entlassen worden.
Ein unter aktuellem Missbrauchsverdacht stehender Priester des Bistums Dresden-Meißen ist von Papst Franziskus aus dem Klerikerstand entlassen worden.

Papst Franziskus –Foto: © Edips – Dreamstime.com

Ein unter aktuellem Missbrauchsverdacht stehender Priester des Bistums Dresden-Meißen ist von Papst Franziskus aus dem Klerikerstand entlassen worden. Der Seelsorger, dem sexuelle Übergriffe gegenüber Jugendlichen vorgeworfen werden, habe selbst darum gebeten, teilte das Bistum am Freitag in Dresden mit.

Papst entsprich Bitte „zum Wohle der Kirche“

Das Kirchenoberhaupt habe der Bitte “zum Wohl der Kirche” entsprochen. Die Entscheidung datiere auf den vergangenen Mittwoch. Der junge Mann war Ende Januar durch das Bistum vom Dienst freigestellt worden. Nach Kenntnis des Bistums läuft das eingeleitete staatliche Strafverfahren noch.

Das Bistum steht nach eigenen Angaben in enger Verbindung mit einer in dem Fall vom Missbrauch betroffenen Person. Die Pfarreien, in denen der Priester tätig war, würden zu den Ereignissen informiert. Auch mit dem Beschuldigten stehe man in Kontakt. Man wolle die Geschehnisse weiter aufarbeiten.

„Dieses Dilemma bekommt man kirchenrechtlich kaum gelöst¡

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller erklärte auf Anfrage zur Einordnung: “Augenscheinlich handelt es sich hier um einen schwerwiegenden Fall, der dann auf die Bitte des Klerikers zur Entlassung aus dem Klerikerstand durch den Papst geführt hat. Dies dürfte nur möglich geworden sein, indem der Beschuldigte alles gestanden hat.”

Es gebe in der Kirchenrechtswissenschaft und auch in manchen kirchlichen Urteilen den Hinweis, dass die Entlassung aus dem Klerikerstand als kirchenrechtliche Höchststrafe einerseits bei wirklich schwerwiegenden Sexualstraftaten rechtlich zwingend sei. Andererseits verliere der zuständige Bischof aber damit die Kontrollmacht über den Kleriker, der ja auch angesichts des Alters in diesem Fall vielleicht auf Zukunft eine bleibende Gefahr für Kinder und Jugendliche darstellen könnte. “Dieses Dilemma bekommt man kirchenrechtlich kaum gelöst”, sagte Schüller.

kna