Das Arbeitsgericht Trier hat Bischof Stephan Ackermann und das Bistum Trier dazu verurteilt, 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine Bistumsangestellte zu zahlen.

Bischof Stephan Ackermann (Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 [via Wikimedia Commons])
Die Anwälte der Klägerin sagten, mit dem Urteil sei das Leid der Klägerin anerkannt worden. Sie kritisierten Ackermanns Fehlen bei der Verhandlung als verantwortungslos. „Das Verhalten des Bischofs zeigt, dass er nicht bereit ist, Verantwortung zu übernehmen“, sagte Anwalt Oliver Stegmann. Das Bistum erklärte dazu, es handle sich um einen „prozessual normalen und zulässigen Vorgang“. Die Klägerin nahm an der Verhandlung teil; sie trug eine Sonnenbrille und Kleidung, mit der sie als Person nicht erkennbar war.
Vertreter von Vereinen für und von Betroffenen lobten das Urteil. Die Entscheidung zeige, dass es sich lohne, wenn Betroffene für ihre Rechte einträten, sagte Hermann Schell vom Trierer Betroffenenverein Missbit. Maria Mesrian von dem in Köln ansässigen Verein „Umsteuern! Robin Sisterhood“ kritisierte Ackermanns Fehlen vor Gericht.
Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein. Die Beschuldigten sind inzwischen gestorben. Dem Bistum wirft die Frau unter anderem vor, den Fall und Verantwortlichkeiten bis heute nicht transparent aufzuklären.