Abschlussbericht im Fall Dillinger kommt am 7. Mai

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Der Abschlussbericht der beiden Sonderermittler zu den Missbrauchsvorwürfen gegen den Priester Edmund Dillinger aus dem Bistum Trier wird am 7. Mai vorgestellt.
Abschlussbericht im Fall Dillinger kommt am 7. Mai

Der Dom von Trier (Symbolfoto: Elsemargriet/Pixabay))

Der Abschlussbericht der beiden Sonderermittler zu den Missbrauchsvorwürfen gegen den Priester Edmund Dillinger aus dem Bistum Trier wird am 7. Mai vorgestellt. Das kündigte der Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Trier (UKA), Gerhard Robbers, am Freitag an. Der 2022 gestorbene Priester steht im Verdacht, jahrzehntelang Jugendliche und junge Erwachsene nackt fotografiert und missbraucht zu haben. In seinem Haus wurden nach seinem Tod Fotos und Unterlagen gefunden, die diesen Verdacht nahelegen.

Der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der frühere stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, untersuchen den Missbrauchskomplex – im Auftrag der UKA. Ihren Abschlussbericht werden sie am 7. Mai im Rahmen einer Pressekonferenz in Trier veröffentlichen. Im März sagte Brauer der Zeitung “Trierischer Volksfreund”: “Wir haben eine Menge über das bewegte Leben Dillingers herausbekommen.”

Mitte Dezember 2023 hatten die Sonderermittler noch ein ernüchterndes Zwischenfazit gezogen: “Gelingt es nicht, die an verschiedenen Stellen vorliegenden Erkenntnisse zusammenzuführen, besteht die Gefahr, dass die Aufarbeitung insgesamt Stückwerk bleibt.” Das Bistum verteidigte sich damals zugleich gegen neue Vorwürfe, im Jahr 2012 Hinweise auf Taten Dillingers ignoriert zu haben.

Am 20. September 2023 war der erste Zwischenbericht der Sonderermittler veröffentlicht worden. Daraus ging hervor, dass es schwierig ist, Vorwürfe gegen Dillinger zu belegen, der Priester in mehreren Kirchengemeinden im Saarland und in Rheinland-Pfalz war. In Dillingers Besitz wurden nach seinem Tod tausende Fotos gefunden – darunter laut Staatsanwaltschaft Mainz zehn strafrechtlich relevante jugendpornografische Aufnahmen und zwölf Fotos im Grenzbereich zu Jugendpornografie.

kna