Nach Gesprächen zwischen der Landesregierung NRW und den fünf Bistümern besteht ab dem 1. Mai die Möglichkeit zu öffentlichen Gottediensten. Die vier Pfarreien in der Stadt Gelsenkirchen begrüßen wir dies ausdrücklich und „sind froh, eine solche Perspektive zu haben“, wie Stadtdechant Propst Markus Pottbäcker am Freitagmittag erklärte.
„Aber es erreichen uns auch sorgenvolle Stimmen aus den Gemeinden. Deshalb warnen wir sehr vor Aktionismus und übereilten Entscheidungen“, so Pottbäcker Den Pfarreien sei eine jeweils abgestimmte Regelunge kirchlichen Handelns auf Stadtebene sehr wichtig. Pottbäcker betont: „Es geht nicht darum, jetzt „Spielräume“ auszunutzen.“
Noch sind keine Handlungs- und Umsetzungsanweisungen seitens des Bischöflichen Generalvikariates Essen erlassen. „Da die Umsetzung öffentlicher Gottesdienste aber mit großen Herausforderungen verbunden ist, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Weise davon aus, dass bereits zum ersten Maiwochenende wieder eine größere Anzahl an öffentlichen Hl. Messen möglich ist, geschweige denn ein Regelbetrieb, wie er bis zum 13. März möglich war“, so Pottbäcker.
Die Gelsenkirchener Pfarreien bitten daher alle, „um Verständnis und verantwortliches Handeln in diesen Zeiten“. Die Bestimmungen seitens der Bischöflichen Behörde vom März 2020 Trauungen und Erstkommunionfeiern betreffend, bleiben weiter in Kraft. Auch die Gemeindezenten und Pfarrbüros bleiben für einen Publikumsverkehr stadtweit weiterhin geschlossen. Telefonisch, postalisch oder per Email sind erreichbar
Bischof Franz-Josef Overbeck erwartet, dass Gottesdienste unter diesen Bedingungen bei vielen Gläubigen „für Irritationen sorgen werden und die Gottesdienste selbst vielleicht nicht die Kraft entfalten können, die wir von diesen Feiern gewohnt sind“, schreibt er in einem Brief an die Gläubigen. Und erergänzt: „Enttäuschungen werden sich in der aktuellen Situation kaum verhindern lassen.“
Gottesdienste nicht flächendeckend – „Sonntagsgebot“ weiterhin aufgehoben
Für die konkrete Organisation der Gottesdienste sind die Pfarreien verantwortlich. Anstelle zentraler Vorgaben setzt Overbeck auf Eigenverantwortung „da Sie vor Ort oft besser einschätzen und beurteilen können, was für Ihre jeweilige Situation sinnvoll und machbar ist“, schreibt er. Je nach den individuellen Gegebenheiten entscheiden Pfarreien, Gemeinden und andere Einrichtungen, in denen Gottesdienste gefeiert werden, wie und wann sie welche Form von Feiern anbieten können.
Aufgrund der aufwendigen und personalintensiven Maßnahmen sei nicht zu erwarten, dass bereits am ersten Mai-Wochenende wieder in allen Pfarreien flächendeckend Sonntagsmessen stattfinden, heißt es im Ruhrbistum. Ausdrücklich weist Overbeck darauf hin, dass das sogenannte „Sonntagsgebot“ weiterhin aufgehoben bleibt. Zudem lädt die Handreichung für die Pfarreien weiterhin dazu ein, Gottesdienste ins Internet zu übertragen, um gerade Menschen aus der Corona-Risikogruppe so auch weiterhin die Teilnahme zu ermöglichen.