Fulda. In der Debatte um den innerkirchlichen Reformprozess, dem Synodalen Weg, wollen die Bischöfe nach Angaben des Konferenzvorsitzenden theologische Divergenzen untereinander künftig offener und gründlicher diskutieren. Die Bischöfe hätten bei ihrem dreitägigen Treffen in Fulda „in großer Offenheit und Ehrlichkeit“ über die jeweiligen Hoffnungen, aber auch die Ängste und Sorgen gesprochen, die sie mit dem Reformprojekt des Synodalen Wegs verknüpfen, sagte Bätzing. Da der Synodale Weg ohne eine Zweidrittelmehrheit der Bischöfe keine Beschlüsse fassen kann, hätten sie eine „ganz besondere Verantwortung
Die katholischen deutschen Bischöfe haben sich bei ihrer Herbstvollversammlung nach jahrelangen Debatten auf ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung des Leides von Missbrauchsopfern in der Kirche verständigt. Es soll am 1. Januar starten, wie der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Donnerstag in Fulda mitteilte.
Leistungshöhe soll sich an Urteilen staatlicher Gerichte orientieren
Die Leistungshöhe soll sich zukünftig an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich laut Bätzing ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene, wie auch jetzt schon, Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen. Der Limburger Bischof betonte, ein unabhängiges Entscheidungsgremium werde die Höhe der Zahlung individuell festlegen. Ihm sollen sieben Frauen und Männer aus den Bereichen Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik angehören. Sie dürfen in keinem Anstellungsverhältnis zu einer kirchlichen Einrichtung stehen.
Mit Blick auf Missbrauchsfälle in den Orden betonte Bätzing, manche der Gemeinschaften benötigten finanzielle Unterstützung durch die Bistümer. „Wir werden nun mit einem konkreten Modell auf die Ordensgemeinschaften zugehen.“ Bislang erhalten Opfer durchschnittlich eine Zahlung von 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr. Der Sprecher der Opfer-Initiative „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch, kritisierte, dass Opfer-Vertreter in die neuen Überlegungen nicht einbezogen worden seien. Die Anwendung der zivilrechtlichen Schmerzensgeldtabelle bezeichnete er als nicht angemessen.
Humanitärer Unterbietungswettbewerb
Zum Abschluss ihrer Vollversammlung beklagten die Bischöfe einen humanitären Unterbietungswettbewerb beim Umgang mit Flüchtlingen in Europa. Bätzing forderte von der EU ein abgestimmtes Verfahren zur Aufnahme von Flüchtlingen. „Die desaströsen Verhältnisse müssen zu einem Ende gebracht werden.“
Die Bischöfe verlangten, Europa müsse die Kraft zu einer grundsätzlichen Reform seines gemeinsamen Asylsystems aufbringen. „Gefordert sind ein wirksamer und solidarischer Verteilmechanismus unter den Staaten Europas, sichere Zugangswege nach Europa, hohe Aufnahme- und Verfahrensstandards, die von allen Mitgliedstaaten akzeptiert und umgesetzt werden, sowie eine stärkere Unterstützung der außereuropäischen Aufnahmestaaten.“ Bätzing zeigte sich dankbar dafür, dass Deutschland sich bereit erklärt habe, etwa 1.500 Flüchtlinge von den griechischen Inseln aufzunehmen. „Weitere Schritte müssen aber dringend folgen.“