Woelki lässt Vertuschungsvorwürfe von Papst prüfen

Nach Vertuschungsvorwürfen hat sich der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki laut einem Zeitungsbericht an den Papst gewandt.
Köln – Nach Vertuschungsvorwürfen hat sich der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki laut einem Zeitungsbericht an den Papst gewandt. Franziskus solle prüfen, ob er als Kölner Erzbischof nach kanonischem Recht eine Pflichtverletzung begangen habe, sagte er in einer Videokonferenz für Pfarrgemeinde- und Dekanatsräte des Erzbistums Köln. Dabei sprachen Woelki, sein Generalvikar Markus Hofmann sowie von ihnen beauftragte Juristen über die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum, wie der

Kardinal Rainer Maria Woelki (Foto: © bilder-erzbistum-koeln.de/Reiner Diart)

Nach Vertuschungsvorwürfen hat sich der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki laut einem Zeitungsbericht an den Papst gewandt. Franziskus solle prüfen, ob er als Kölner Erzbischof nach kanonischem Recht eine Pflichtverletzung begangen habe, sagte er in einer Videokonferenz für Pfarrgemeinde- und Dekanatsräte des Erzbistums Köln. Dabei sprachen Woelki, sein Generalvikar Markus Hofmann sowie von ihnen beauftragte Juristen über die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum, wie der “Kölner Stadt-Anzeiger” (Freitag) berichtete.

Anlass für Woelkis Schritt ist der Vorwurf, er habe im Jahr 2015 einen Fall schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Düsseldorfer Priester pflichtwidrig nicht nach Rom gemeldet. Demgegenüber betont der Kardinal, dass der beschuldigte Pfarrer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht vernehmungsfähig gewesen und dadurch eine kanonische Voruntersuchung verhindert worden sei.

Auch habe der Betroffene nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken wollen. Wie sein Umgang mit dem 2017 gestorbenen mutmaßlichen Missbrauchstäter strafrechtlich und kirchenrechtlich zu bewerten sei, werde das von ihm beauftragte Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke im März aufzeigen.

Gercke bekam den Untersuchungsauftrag, nachdem Woelki ein Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl nicht zur Veröffentlichung freigegeben hatte. Er begründete dies mit “methodischen Mängeln”. An der Entscheidung gibt es heftige Kritik auch aus Gemeinden.

kna