Präsenzgottesdienste mit neuen Auflagen

Nach den neuen Beschlüssen zur Coronakrise von Bund und Ländern am Dienstagabend müssen sich auch die Religionsgemeinschaften auf Verschärfungen bei Zusammenkünften einstellen.
Armin Laschet Berlin – Nach den neuen Beschlüssen zur Coronakrise von Bund und Ländern am Dienstagabend müssen sich auch die Religionsgemeinschaften auf Verschärfungen bei Zusammenkünften einstellen. So müssen neben den bisherigen Hygiene-Auflagen bei Gottesdiensten OP- oder FFP2-Masken getragen werden. Religiöse Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern sind demnach spätestens zwei Werktage zuvor beim Ordnungsamt anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den zuständigen Behörden getroffen wurden, heißt es in den Beschlüssen.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. (Foto: Land NRW)

Nach den neuen Beschlüssen zur Coronakrise von Bund und Ländern am Dienstagabend müssen sich auch die Religionsgemeinschaften auf Verschärfungen bei Zusammenkünften einstellen. So müssen neben den bisherigen Hygiene-Auflagen bei Gottesdiensten OP- oder FFP2-Masken getragen werden. Religiöse Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern sind demnach spätestens zwei Werktage zuvor beim Ordnungsamt anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den zuständigen Behörden getroffen wurden, heißt es in den Beschlüssen.

Wie reagieren die Kirchenvertreter?

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz begrüßte am Mittwoch, dass Präsenzgottesdienste auch nach den neuesten Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin stattfinden können. „Für uns ist selbstverständlich, dass bewährte Hygiene- und Sicherheitskonzepte eingehalten werden, natürlich mit Vorsicht und Verantwortung“, sagte Pressesprecher Matthias Kopp.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) betonte, die Beschlüsse seien „Ausdruck eines bewährten Vertrauens in den verantwortungsvollen Umgang der Gemeinden mit der Pandemie“. Zudem bestünden in allen Landeskirchen bereits seit langem generelle Absprachen mit den Behörden, so dass darüber hinausgehende Anmeldungen nicht erforderlich seien. Dennoch würden viele Gemeinden mit Blick auf das aktuelle Pandemiegeschehen auch weiterhin die Möglichkeit nutzen, ihre Gottesdienste online zu feiern, so ein Sprecher.

Meldung der Gottesdienste ist eine Anzeigepflicht

Das Bundesinnenministerium stellte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) klar, dass es sich bei der Meldung der Gottesdienste um eine Anzeige- und nicht um eine Genehmigungspflicht handele. Zuständig seien jeweils die Ordnungsbehörden vor Ort, so Pressesprecher Steve Alter. Einige Landesregierungen reagierten bereits. Die bayerische Landesregierung betonte, dass das Tragen von FFP2-Masken künftig auch für Gottesdienstbesucher und das Personal in den Alten- und Pflegeheimen gelte.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte am Dienstagabend erklärt, dass in seinem Bundesland entsprechende Absprachen mit der evangelischen und katholischen Kirche, mit jüdischen Gemeinden und muslimischen Verbänden vorlägen. Für sie gälten daher die Regeln wie bisher. „Aber wir haben immer wieder einzelne, freikirchliche Gemeinden, die sich an keine Regeln halten – und das wird nicht länger geduldet“, sagte Laschet.

Polizei löste  Zusammenkünfte freikirchlichen Gemeinden auf

In den vergangenen Wochen hatte die Polizei Zusammenkünfte von freikirchlichen Gemeinden etwa in Essen und im westfälischen Herford aufgelöst, da die Teilnehmenden weder Masken trugen noch Abstand einhielten. Allerdings fiel auch eine Gebetsstunde unter Leitung eines katholischen Kaplans im emsländischen Papenburg auf. Die 15 Teilnehmer hätten „eng an eng und ohne Mund-Nasenbedeckung“ beieinander gesessen, hieß es im Polizeibericht. Die Beamten beendeten das Treffen.

Unterdessen teilte der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) mit, dass es trotz des fortdauernden Lockdowns weiterhin Beratung und Hilfe gebe. „Die Einrichtungen und Dienste des SkF tun alles, um die Menschen gerade jetzt nicht allein zu lassen“, betont Hildegard Eckert, Bundesvorsitzende des SkF.