Berlin erlaubt Gottesdienste ab 4. Mai mit bis zu 50 Personen

Klaus Lederer
(Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY NY 3.0.de)

as Land Berlin erlaubt ab 4. Mai Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmenden. Voraussetzung sei, dass die notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden, erklärte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) am Dienstag bei einer Senatspressekonferenz. Bereits ab Mittwoch seien private oder familiäre Zusammenkünfte mit bis zu 20 Teilnehmenden gestattet, sofern diese aus zwingenden Gründen erforderlich seien wie die Begleitung Sterbender, Trauerfeiern, Taufen und Trauungen.

Das Land Brandenburg erlaubt bereits seit Montag wieder religiöse Zeremonien, besonders Taufen und Bestattungen, mit bis zu 20 Teilnehmenden. Auch Gottesdienste sollen nach Angaben der Landesregierung ab Anfang Mai wieder freigegeben werden. Zur Begründung der Lockerung verwies die Regierung auf die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Kirchen, im Laufe der dieser Woche Konzepte vorzulegen, wie Gottesdienste unter den Abstands- und Hygieneregeln abgehalten werden können.

In Sachsen sind seit Montag Gottesdienste unter starken Einschränkungen mit nur 15 Teilnehmern erlaubt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält ab 3. Mai öffentliche Gottesdienste im Freistaat unter Auflagen für möglich. Dazu gehörten Begrenzungen in den Kirchen und Hygienekonzepte, sagte Söder in einer Regierungserklärung am Montag im Bayerischen Landtag.