Schärferes Strafrecht gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus

Im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag mehrere Verschärfungen das Strafrechts beschlossen.
Berlin –  Im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag mehrere Verschärfungen das Strafrechts beschlossen. So steht künftig die Verbreitung sogenannter Feindeslisten unter Strafe. "Damit gehen wir entschieden gegen ein Klima der Angst und der Einschüchterung vor, das von Hetzern geschürt wird", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie erinnerte daran, dass der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf einer solchen Liste gestanden hatte, bevor er von einem Rechtsextremisten ermordet wurde. Von Extremisten verbreitete "Feindeslisten" enthalten persönliche Daten.

Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

Im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag mehrere Verschärfungen das Strafrechts beschlossen. So steht künftig die Verbreitung sogenannter Feindeslisten unter Strafe. “Damit gehen wir entschieden gegen ein Klima der Angst und der Einschüchterung vor, das von Hetzern geschürt wird”, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie erinnerte daran, dass der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf einer solchen Liste gestanden hatte, bevor er von einem Rechtsextremisten ermordet wurde. Von Extremisten verbreitete “Feindeslisten” enthalten persönliche Daten.

Auch eine sogenannte verhetzende Beleidigung steht künftig unter Strafe. Die Gesetzesänderung soll Hass-Nachrichten umfassen, die direkt an Gruppen oder Betroffene wie Juden oder Muslime geschickt werden. Da sie nicht öffentlich geäußert werden, können sie meist nicht als Volksverhetzung geahndet werden. Für eine strafbare Beleidigung wäre ein konkreter Bezug zu der betroffenen Person erforderlich.

Eine weitere Gesetzesänderung betrifft das Staatsangehörigkeitsrecht: Künftig kann nicht mehr eingebürgert werden, wer wegen einer antisemitischen, rassistischen oder fremdenfeindlichen Straftat verurteilt worden ist – und zwar unabhängig von der Höhe der Strafe. Derartige menschenfeindliche Straftaten seien niemals eine Bagatelle, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). Geplant sei zudem, den Fragenkatalog des Einbürgerungstests mit Blick auf mögliche antisemitische Einstellungen zu überarbeiten.

Ebenfalls zu einem effektiveren Vorgehen gegen Extremismus und Antisemitismus beitragen soll aus Sicht der Koalition eine weitere Änderung: Das Verbreiten von Propagandamitteln und das Verwenden von Fahnen von Organisationen, die auf der EU-Terrorsanktionsliste stehen, ist künftig strafbar. Dies soll zum Beispiel dem Zeigen von Flaggen der radikalislamischen palästinensischen Hamas auf Demonstrationen entgegenwirken.