Kardinal Woelkis Vergabe von Gutachter-Aufträgen wird überprüft

Die Beauftragung von Juristen und Kommunikationsberatern durch den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und seinen Generalvikar Markus Hofmann wird kirchenrechtlich untersucht.

Köln  – Die Beauftragung von Juristen und Kommunikationsberatern durch den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und seinen Generalvikar Markus Hofmann wird kirchenrechtlich untersucht. Das teilte das Erzbistum Köln am Dienstagabend nach einer Sondersitzung des Vermögensrates und des Domkapitels mit. Dabei habe der Übergangsleiter der Erzdiözese, Weihbischof Rolf Steinhäuser, über Hinweise informiert, dass beide Gremien bei den Auftragsvergaben im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung nicht den Regeln des Kirchenrechts entsprechend einbezogen worden seien. Er habe umgehend zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt und darüber den Vatikan informiert.

Kardinal Woelki bei der Übergabe des Gutachtens –Foto: rwm

Die Beauftragung von Juristen und Kommunikationsberatern durch den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und seinen Generalvikar Markus Hofmann wird kirchenrechtlich untersucht. Das teilte das Erzbistum Köln am Dienstagabend nach einer Sondersitzung des Vermögensrates und des Domkapitels mit. Dabei habe der Übergangsleiter der Erzdiözese, Weihbischof Rolf Steinhäuser, über Hinweise informiert, dass beide Gremien bei den Auftragsvergaben im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung nicht den Regeln des Kirchenrechts entsprechend einbezogen worden seien. Er habe umgehend zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt und darüber den Vatikan informiert.

Vatikan lehnt Rücktritt des Generalvikars ab

Steinhäuser vertritt Woelki als Apostolischer Administrator während dessen Auszeit, während Hofmann als Delegat seine Aufgaben als Verwaltungschef praktisch weiterführt. Laut Erzbistum bat Hofmann Steinhäuser darum, ihn bis zur Klärung des Sachverhalts zu beurlauben. Dies habe der Präfekt der vatikanischen Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, abgelehnt. Zugleich habe dieser Steinhäuser angewiesen, den Vorgang in Rom umfassend vorzulegen.

Am Wochenende hatte das Erzbistum die Kosten für Aufträge im Zuge der unabhängigen Missbrauchsuntersuchung offengelegt. Danach wurden dafür zwischen 2019 und 2021 rund 2,8 Millionen Euro aus einem von Klerikern über Jahrzehnte aufgefüllten bischöflichen Sondervermögen aufgewendet. Über “die hohen Kosten der Aufarbeitung” bekundete Hofmann Bedauern. “Das war ein schmerzhafter und teurer Prozess.” Mit der unabhängigen Untersuchung habe die Erzdiözese juristisch und publizistisch Neuland betreten und dafür Lehrgeld bezahlt.

Ein erstes und als nicht veröffentlichungsreif eingeschätztes Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) kostete 757.500 Euro. Anwälte, die diese Untersuchung äußerungsrechtlich überprüften, bekamen knapp 600.000 Euro. Ein zweites Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger schlug mit 516.200 Euro zu Buche. Etwa 820.000 Euro wurden für die Kommunikationsberatung des in eine Vertrauenskrise geratenen Kardinals aufgewendet. Hinzu kamen fast 90.000 Euro für die Vorstellung des Gercke-Gutachtens vor der Presse.

Verdacht, dass Woelki und Hofmann schwere Fehler begangen haben,

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hatte nach dem Bekanntwerden der Zahlen eine entsprechende rechtliche Reaktion gefordert. Er erklärte nun im Portal Kirche-und-Leben.de, ihm sei es dabei um die Frage gegangen, “welches zweckgebundene Vermögen des Erzbischöflichen Stuhls eingesetzt” worden sei und ob dabei “die Zustimmungsrechte des Domkapitels und des Wirtschaftsrats eingeholt” worden seien. In Köln stehe der Verdacht im Raum, dass Woelki und Hofmann “in beiden Bereichen schwere Fehler begangen haben, die im staatlichen Wirtschaftsstrafrecht Untreue sein dürften”. Schüller gehört nach eigenen Angaben nicht zu den vom Erzbistum Köln mit der Prüfung beauftragten unabhängigen Kirchenrechtsexperten.

Woelki hatte sich am 10. Oktober in eine mit dem Papst vereinbarte Auszeit verabschiedet, um die Querelen um die Missbrauchsaufarbeitung aufzuarbeiten. Papst Franziskus war nach einer von ihm beauftragten Untersuchung zum Schluss gekommen, der Erzbischof habe “große Fehler” in der Kommunikation gemacht, aber keine Verbrechen vertuschen wollen. Bis zu Woelkis Rückkehr an Aschermittwoch (2. März) leitet Steinhäuser das Erzbistum.