Köln: Erzbistum lässt weitere Verträge kirchenrechtlich prüfen

Das Erzbistum Köln lässt neben den Anwalts- und Beraterkosten für die Missbrauchsausarbeitung nun weitere Auftragsvergaben kirchenrechtlich prüfen. 
Köln – Das Erzbistum Köln lässt neben den Anwalts- und Beraterkosten für die Missbrauchsausarbeitung nun weitere Auftragsvergaben kirchenrechtlich prüfen. Ziel sei zu klären, ob es in der jüngeren Vergangenheit zu Versäumnissen gekommen sei, teilte das Erzbistum am Freitag mit. Die externe Prüfung umfasse einen Zeitraum von zehn Jahren. Sie solle auch aufzeigen, welche Konsequenzen zu ziehen und wie Verwaltungsabläufe zu verbessern seien.

(Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay)

Das Erzbistum Köln lässt neben den Anwalts- und Beraterkosten für die Missbrauchsausarbeitung nun weitere Auftragsvergaben kirchenrechtlich prüfen. Ziel sei zu klären, ob es in der jüngeren Vergangenheit zu Versäumnissen gekommen sei, teilte das Erzbistum am Freitag mit. Die externe Prüfung umfasse einen Zeitraum von zehn Jahren. Sie solle auch aufzeigen, welche Konsequenzen zu ziehen und wie Verwaltungsabläufe zu verbessern seien.

Der Vermögensrat und das Domkapitel hatten sich am Vorabend mit dem Übergangsleiter des Erzbistums, Weihbischof Rolf Steinhäuser, auf dieses Vorgehen verständigt, wie es hieß. Steinhäuser hat demnach den Vatikan über den Vorgang in Kenntnis gesetzt und wird über den weiteren Fortgang nach Rom berichten.

Eine erste Überprüfung älterer Verträge hat laut Erzbistum bereits begonnen: “Dabei geht es beispielsweise um die Beschaffung von Möbeln für Tagungshäuser oder verschiedene Anschaffungen in der IT.” Die Budgets dafür seien ordnungsgemäß angemeldet worden, finanzielle Schäden nach bisherigen Erkenntnissen nicht entstanden.

Zuletzt war bekannt geworden, dass bei der Vergabe von Geldern zwei entscheidende Gremien – der Vermögensrat und das Domkapitel – möglicherweise nicht nach den Regeln des Kirchenrechts einbezogen worden waren. Dabei geht es um die Beauftragung von Juristen und Kommunikationsberatern durch Kardinal Rainer Maria Woelki und seinen Generalvikar Markus Hofmann im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung. Für diese Zwecke hatte das Erzbistum zwischen 2019 und 2021 rund 2,8 Millionen Euro aus einem bischöflichen Sondervermögen aufgewandt. Steinhäuser hat hierzu zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung beauftragt, die noch nicht abgeschlossen ist.

Die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen sorgt im Erzbistum Köln seit Monaten für eine Vertrauenskrise. Kardinal Woelki befindet sich seit Oktober in einer Auszeit. Papst Franziskus hatte nach einer Untersuchung erklärt, Woelki habe “große Fehler” vor allem in der Kommunikation gemacht, aber keine Verbrechen vertuschen wollen. Der Kardinal betonte, er wolle nach der am Aschermittwoch (2. März) endenden Auszeit seinen Dienst wieder aufnehmen.

kna