Leichte Corona-Lockerungen in katholischen Bistümern in NRW

Das Inkrafttreten der neuen nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung hat im Bistum Münster und anderen katholischen Bistümern in NRW zunächst kaum Auswirkungen auf die bestehenden Maßnahmen.
Münster – Das Inkrafttreten der neuen nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung hat im Bistum Münster und anderen katholischen Bistümern in NRW zunächst kaum Auswirkungen auf die bestehenden Maßnahmen. Bis zum 2. April gelten für reguläre Gottesdienste weiterhin keine Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht und Abstandsempfehlungen bleiben bestehen, wie es auf der Webseite des Bistums Münster heißt. Auf die neuen Bestimmungen haben sich laut der Diözese die nordrhein-westfälischen Generalvikare verständigt.

(Symbolfoto: Jens Albers | Bistum Essen)

Das Inkrafttreten der neuen nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung hat im Bistum Münster und anderen katholischen Bistümern in NRW zunächst kaum Auswirkungen auf die bestehenden Maßnahmen. Bis zum 2. April gelten für reguläre Gottesdienste weiterhin keine Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht und Abstandsempfehlungen bleiben bestehen, wie es auf der Webseite des Bistums Münster heißt. Auf die neuen Bestimmungen haben sich laut der Diözese die nordrhein-westfälischen Generalvikare verständigt.

Über gesonderte Bestimmungen für die Ostergottesdienste werde erst nach dem 2. April entschieden. Die Weihwasserbecken können den Angaben zufolge ab Ostern wieder befüllt werden. Auch dürfe die Weihe des Taufwassers in der Osternacht und die Besprengung der Gemeinde wie gewohnt erfolgen. Für besondere Feste wie Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen werde eine 2G- oder 3G-Regelungen empfohlen, hieß es. So könnten Abstände reduziert und die Teilnehmeranzahl erhöht werden. Für Gottesdienste im Freien entfalle die Maskenpflicht.

kna