Caritas begrüßt Reform bei kirchlichem Arbeitsrecht

Der Deutsche Caritasverband hat die angekündigten Reformen im Arbeitsrecht der katholischen Kirche begrüßt.

Caritas begrüßt Reform bei kirchlichem Arbeitsrecht

Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Foto: Deutscher Caritasverband

 Es zeichne sich ein „überfälliger Paradigmenwechsel“ ab, weg von einer Ordnung der Verbote hin zu einer gemeinsamen Verantwortung, teilte die Caritas am Freitag in Freiburg mit. Ziel sei es, weiterhin eine „begeisterte und begeisternde Dienstgemeinschaft“ zu ermöglichen.

Die Caritas kündigte an, zu den Arbeitsrechts-Entwürfen Ende August eine ausführliche Stellungnahme an die Deutsche Bischofskonferenz zu übermitteln. Ein Vorschlag sei beispielsweise, eine verbindliche Überprüfung und Analyse der neuen Vorschriften für die kommenden Jahren festzuschreiben. Zudem sollte der Begriff der Dienstgemeinschaft auch ehrenamtlich Engagierte einbeziehen.

Ende Mai hatte die Deutsche Bischofskonferenz den Entwurf für eine neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ vorgelegt. Demnach soll die private Lebensgestaltung, Beziehungsleben und Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten. Die Beratungen über das neue Arbeitsrecht sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

kna