Der Kölner Kardinal Woelki hat seinen den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Kirchenrechtler Thomas Schüller zurücknehmen lassen. Dies teilte das Erzbistum Köln am Donnerstagmittag mit.
Der Kölner Kardinal Woelki hat seinen den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Kirchenrechtler Thomas Schüller zurücknehmen lassen. Dies teilte das Erzbistum Köln am Donnerstagmittag mit. Woelki war gerichtlich gegen einen Bericht der Bild-Zeitung vorgegangen. Darin berichtet diese über Äußerungen des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller zum Fall des früheren Sternsinger-Chefs Winfried Pilz.
Im Kern wollte Woelki der Bild-Zeitung und dem Kirchenrechtler verbieten zu behaupten, er habe eine Pflichtverletzung im Fall Pilz wissentlich und absichtlich begangen. Die Aussage jedoch, dass überhaupt eine Pflichtverletzung vorliegt, griff Woelki nicht an. Das ist bemerkenswert, weil das Erzbistum bislang wiederholt betont hat, ein juristisches Aufarbeitungsgutachten bescheinige dem Kardinal, im Umgang mit Missbrauchsfällen keine Pflichtverletzung begangen zu haben.
Schüller habe nun im gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Köln eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und erklärt, dass er sich entgegen der Darstellung der Bild-Zeitung gar nicht zu einem angeblichen Motiv von Kardinal Woelki geäußert habe, hieß es in der Mitteilung des Erzbistums Köln. Schüller habe damit bestätigt, entgegen der Berichterstattung gar nicht behauptet zu haben, Kardinal Woelki habe sich persönlich mit der Frage der Nachholung der Information befasst und sich dagegen entschieden. Seine Unterlassungsansprüche gegenüber der Verlegerin der Bild-Zeitung (Axel Springer SE) und gegen deren Autor Nikolaus Harbusch verfolgt Woelki unterdessen weiter. Er mache nun Unterlassungsansprüche gegen Bild wegen der Falschbehauptung gelten.