Landgericht untersagt „Bild“ erneut Äußerung über Woelki

Das Landgericht Köln verbietet der “Bild”-Zeitung erneut eine Äußerung in ihrer Berichterstattung zum Umgang von Kardinal Rainer Maria Woelki mit Missbrauchshinweisen.
Das Landgericht Köln verbietet der "Bild"-Zeitung erneut eine Äußerung in ihrer Berichterstattung zum Umgang von Kardinal Rainer Maria Woelki mit Missbrauchshinweisen.

Hammer (Symbolfoto: pixabay)

Das Landgericht Köln verbietet der “Bild”-Zeitung erneut eine Äußerung in ihrer Berichterstattung zum Umgang von Kardinal Rainer Maria Woelki mit Missbrauchshinweisen. Der Zeitung sei zum wiederholten Male eine “falsche Behauptungen zu Lasten des Erzbischofs” per einstweiliger Verfügung untersagt worden, wie das Erzbistum Köln am Freitag mitteilte. Das Gericht bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), dass am Donnerstag eine Entscheidung in der Sache gefallen war.

Verhandelt worden war über einen “Bild”-Artikel vom 5. Juli über Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Präsidenten des Kindermissionswerks “Die Sternsinger”, Winfried Pilz (1940-2019). Darin berichtete die Zeitung, dass das Erzbistum Köln Vorwürfe gegen den bundesweit bekannten Geistlichen erst sehr spät an das Bistum Dresden-Meißen gemeldet hatte, wo Pilz seinen Ruhestand verbrachte. Die “Bild” schrieb damals, der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sehe in dieser späten Meldung eine Dienstpflichtverletzung durch den Kardinal. Weiter hieß es in dem Bericht: “Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest: ‘Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz.'”

Der Kardinal verwehrt sich laut Erzbistum gegen die Behauptung, er habe sich selbst mit der nicht erfolgten Meldung befasst und dazu eine eigene Entscheidung getroffen. Woelki habe nicht gewusst, dass die Informationsweitergabe versäumt worden sei. In dem Gerichtsverfahren versicherte er an Eides statt, dass er erst ab der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall Pilz befasst gewesen sei. Woelki beantragte zunächst einstweilige Verfügungen gegen Schüller, “Bild” und den Autor des Textes. Nachdem Schüller eidesstattlich versicherte, er habe sich mit seinem Zitat nicht zu einem mutmaßlichen “Motiv” des Kardinals geäußert, zog dieser den Antrag gegen ihn zurück.

Bild wirft Woelki juristische Tricks vor

Schüller betonte jedoch in einer Stellungnahme, sein Zitat “Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz” sei richtig wiedergegeben. Zur Debatte stand demnach der von der “Bild” formulierte, vorgeschaltete Satz “Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest”. Die Zeitung betonte, der Kirchenrechtler habe das Zitat “sowohl isoliert als auch im Kontext der Geschichte freigegeben”. Dem Kardinal warf sie “juristische Tricks” und Ablenkung von “unbestrittenen Pflichtverletzungen” vor.

Bereits im Mai und Juni hatte das Gericht in weiteren Verfahren teilweise gegen “Bild” entschieden. In einer weiteren Rechtsstreitigkeit hört das Landgericht am 16. November Zeugen an. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der Kardinal von belastenden Dokumenten gegen einen Priester wusste und ihn dennoch beförderte, was Woelki zurückweist.

kna