Bonn – Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben die von Russland beanspruchte Annexion ukrainischer Gebiete verurteilt.
Bonn – Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben die von Russland beanspruchte Annexion ukrainischer Gebiete verurteilt. Die russische Annexion mehrerer ukrainischer Gebiete verhöhne das internationale Recht, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Samstag auf Twitter.
„Hier hat sich, ohne Rücksicht auf das Völkerrecht, die militärische Macht eines Staates zulasten seines Nachbarn fast unverhüllt in Szene gesetzt“, fügte der Limburger Bischof hinzu. Die Annexion und die ihr vorausgegangenen Abstimmungen, die diesen Namen nicht verdienten, dürften deshalb von keinem Land der Welt anerkannt werden. „Andernfalls würden die Hoffnungen auf die Wiederherstellung einer gerechten Friedensordnung in Europa noch weiter geschwächt.“
Bätzing rief Russland auf, umgehend zum Respekt vor den völkerrechtlichen Normen und zur Charta von Paris zurückzukehren. „Eine gewaltsame Veränderung von Grenzen ist nicht erlaubt.“
Katholische Bischöfe in Russland stellen sich gegen den Krieg
Unterdessen haben sich die katholischen Bischöfe in Russland mit einem Appell gegen Krieg als Mittel zur Konfliktlösung ausgesprochen. Anlass ist die jüngste Teilmobilmachung des russischen Präsidenten Wladimir Putin für den Krieg in der Ukraine.
Die „Konfrontation“ im Nachbarland sei „zu einem groß angelegten militärischen Konflikt“ mit Tausenden Todesopfern geworden, heißt es in dem vom Moskauer Erzbischof Paolo Pezzi unterzeichneten Schreiben der Bischofskonferenz. Das Vertrauen und die Einheit zwischen Ländern und Völkern würden untergraben, der Weltfrieden sei bedroht.
Die Bischöfe zitieren aus einer Ansprache von Papst Pius XII. vom August 1939: „Mit Frieden ist nichts verloren, aber durch Krieg kann alles verloren gehen“, hatte dieser kurz vor Beginn des Zweiten Weltkriegs gewarnt.
Man wisse, dass Regierungen in bestimmten Situationen ihre Bürger zum Kampf auffordern müssten, heißt es weiter in dem Appell. Aber dies sei nur zur legitimen Verteidigung und unter bestimmter Bedingungen zulässig. Letztlich sei die Entscheidung des einzelnen Bürgers, ob er am Krieg teilnehme oder nicht, eine Gewissensfrage. Die russische Verfassung schütze jene, die den Einsatz von Waffen aus Gewissensgründen ablehnten.