Die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln wird später als geplant vor dem Landgericht Köln verhandelt.
Köln – Die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln wird später als geplant vor dem Landgericht Köln verhandelt. Der Termin ist vom 15. November auf den 6. Dezember verschoben, wie das Gericht der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch mitteilte. Einen Grund für die Änderung nannte es nicht.
Es handelt sich vermutlich um die erste Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers gegen die katholische Kirche als Institution. Der Kläger wirft der Erzdiözese Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vor und verlangt 725.000 Euro. Er sei als Messdiener in den 1970er-Jahren mehrere hundert Male von einem mittlerweile verstorbenen Priester sexuell missbraucht worden.
Das Erzbistum Köln erfuhr einem Aufarbeitungsgutachten zufolge 1980 sowie 2010 von Anschuldigungen gegen den Priester, die dieser zum Teil einräumte. Dennoch durfte der Mann erst ab 2014 keine priesterlichen Aufgaben mehr ausüben und Kindereinrichtungen des Erzbistums nicht mehr betreten. Zudem musste er 15.000 Euro Strafe zahlen. Die Gutachter stellten einen fehlerhaften Umgang mit dem Fall durch den früheren Kölner Erzbischof Joseph Höffner und seinen Generalvikar Norbert Feldhoff im Jahr 1980 sowie durch die ehemalige Justiziarin der Erzdiözese im Jahr 2010 fest.