Caritas: Streitigkeiten um Bürgergeld gefährden die Ärmsten

Streitigkeiten über die Bürgergeldreform sollten nach Worten von Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa nicht “auf dem Rücken der Ärmsten” ausgetragen werden.
Berlin – Streitigkeiten über die Bürgergeldreform sollten nach Worten von Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa nicht "auf dem Rücken der Ärmsten" ausgetragen werden. "Man kann nicht gleichzeitig über eine sofortige Gaspreisbremse sprechen und die dringend notwendige Anpassung des Regelsatzes verhindern", sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). Es gehe um Menschen, die darauf angewiesen seien, so schnell wie möglich genug Geld zu bekommen, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen. Viele von ihnen suchten verzweifelt Rat und Hilfe in den Beratungsstellen der Caritas.

Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Foto: Deutscher Caritasverband

Streitigkeiten über die Bürgergeldreform sollten nach Worten von Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa nicht “auf dem Rücken der Ärmsten” ausgetragen werden. “Man kann nicht gleichzeitig über eine sofortige Gaspreisbremse sprechen und die dringend notwendige Anpassung des Regelsatzes verhindern”, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). Es gehe um Menschen, die darauf angewiesen seien, so schnell wie möglich genug Geld zu bekommen, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen. Viele von ihnen suchten verzweifelt Rat und Hilfe in den Beratungsstellen der Caritas.

Die politische Debatte um das Bürgergeld erlebe sie in Teilen als schrill, fügte Welskop-Deffaa hinzu. Die Caritas werde weiter dafür streiten, auch inhaltliche Reformen voranzubringen: “Weiterbildung- und Qualifizierungsangebote sind für die betroffenen Menschen genauso so wichtig wie höhere Leistungen”, sagte die Präsidentin.

Der Bundestag stimmt am Donnerstag über die Einführung eines Bürgergelds ab. Die Union droht bei dem derzeitigen Gesetzentwurf mit einer Blockade im Bundesrat.

Das zum 1. Januar geplante Bürgergeld soll die bisherige Grundsicherung Hartz-IV ablösen. Ziel ist es demnach, Betroffene in die Lage zu versetzen, sich besser um einen erneuten Berufseinstieg und möglicherweise auf die Weiterbildung zu konzentrieren. Dazu sind Sanktionen abgemildert worden. Zudem wird Vermögen bis zu einer Grenze geschont. Konkret ist für die ersten beiden Jahre Bürgergeld-Bezug ein Schonvermögen von 60.000 Euro vorgesehen. Leben mehrere Menschen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, etwa in einer Familie, gilt der Betrag nur für die erste Person – für jede weitere kommen 30.000 Euro dazu. Für eine Familie mit vier Personen würde sich somit ein Betrag von 150.000 Euro ergeben.