Bätzing reagiert auf Vatikanschreiben: Synodaler Ausschuss nicht infrage gestellt

Der Vatikan hat auf einen Brief der Bischöfe von Augsburg, Eichstätt, Köln, Passau und Regensburg reagiert. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat sich am Montag mit diesem Schreiben beschäftigt: Die Sorge, dass ein neues Gremium über der Bischofskonferenz stehen oder die Autorität der einzelnen Bischöfe aushebeln könnte, sei nicht begründet ist.
Der Vatikan hat auf ein Scheiben der Bischöfe von  Augsburg, Eichstätt, Köln, Passau und Regensburg reagiert. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat sich am Montag mit diesem Schrieben beschäftigt: Die Sorge, dass ein neues Gremium über der Bischofskonferenz stehen oder die Autorität der einzelnen Bischöfe aushebeln könnte, sei nicht begründet ist.

Kardinal Pietro Parolin –Foto: © Palinchak | Dreamstime.com

Der Vatikan hat auf ein Schreiben der Bischöfe von  Augsburg, Eichstätt, Köln, Passau und Regensburg reagiert. Diese hatten, wie jetzt bekannt, wurde am 21. Dezember 2022 Fragen zum Synodalen Ausschuss an den Heiligen Stuhl gestellt. Laut Vatikan kann es demnach keine verpflichtende Teilnahme an der Arbeit des Synodalen Ausschusses für Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz geben. Unterschrieben haben den Brief die Kurienkardinäle Pietro Parolin, Luis Francisco Ladaria Ferrer und Marc Kardinal Ouellet. Sie betonen dabei, dass Papst Franziskus das Schreiben „in forma specifica approbiert und dessen Übermittlung angeordnet“ habe, dass er also inhaltlich dahinterstehe.

Vatikan: Bi­schöfe nicht verpflichtet, sich an der Arbeit des ‚Synodalen Ausschusses‘ zu be­teiligen,

In ihrem Brief hatten die fünf unterzeichnenden erzkonservativen Erzbischöfe und Bischöfe, die bekanntlich nicht zu den Befürwortern des Synodalen Weges zählen, zwei Fragen an den Heilgen Stuhl gerichtet: ,,Muss ich am ,Synodalen Ausschuss‘ teilnehmen”, weil die Syno­dalversammlung dies so beschlossen hat? Und: ,,Darf ich daran teilnehmen?“

Sie bezogen sich hierbei auf eine Erklärung des Heiliges Stuhl vom Juli 2022. Demnach ist der Synodale Weg „nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten“, was „eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche“ darstel­len würde.

„Gemäß dieser Erklärung – deren Inhalt wir hier bestätigen – sind die Bi­schöfe nicht verpflichtet, sich an der Arbeit des ‚Synodalen Ausschusses‘s zu be­teiligen, dessen Hauptzweck die Vorbereitung des ‚Synodalen Rates‘ bis zum Jahr 2026 ist“, heißt dazu im aktuellen Brief, der auf den 16. Januar datiert ist. Die drei Kardinäle verweisen hierbei darauf, dass der „nicht verpflichtende Charakter der Teilnahme an der Arbeit des ‚Syno­dalen Ausschusses“  … bereits durch die Satzung des Synodalen Weges“ selbst erfasst werde. Denn diese legt fest, dass die „‚Beschlüsse’ die Autorität der Bi­schofskonferenz nicht einschränken können und für die einzelnen Bischöfe nicht bindend sind“. Eine Teilnahme an der Arbeit ist ihnen damit also nicht untersagt.

Keine Kom­petenz, Synodalen Rat auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten

Zugleich präziseren die drei Kurienkardinäle: „Über die Entscheidung hinaus, welche die einzelnen Bischöfe im Hinblick auf eine eventuelle Teilnahme am ‚Synodalen Ausschuss‘ treffen werden, und im Sinne der obigen Überlegungen möchten wir klarstellen, dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kom­petenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten.“

Der Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am Montag über diesen Brief berate. Die Rückmeldung aus Rom bestätige die bisherige Einschätzung des Ständigen Rates, erklärte Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. „Die darüber hinausgehenden Hinweise zum Synodalen Rat, wie er im von der Synodalversammlung mit großer Mehrheit angenommenen Handlungstext ‚Gemeinsam beraten und entscheiden‘ grundgelegt ist, betreffen zentrale Punkte“, sagte Bätzing.

Der DBK-Vorsitzender betonte, dass der Beschlusstext auf das geltende Kirchenrecht verweis. „Er hält fest, dass die Beschlüsse dieses Gremiums dieselbe rechtliche Wirkung haben wie die Beschlüsse der Synodalversalversammlung. Damit wird deutlich, dass die in dem Brief zum Ausdruck gebrachte Sorge, dass ein neues Gremium über der Bischofskonferenz stehen oder die Autorität der einzelnen Bischöfe aushebeln könnte, nicht begründet ist. Der Synodale Rat, der durch den Synodalen Ausschuss vorbereitet werden soll, wird sich daher entsprechend dem in der Beschlussfassung enthaltenen Auftrag innerhalb des geltenden Kirchenrechts bewegen.“

Bätzing: Keine Schwächung des bischöflichen Amtes

Außerdem betonte Bätzing, „dass wir über Inhalte und Zielsetzung synodaler Beratung auf allen Ebenen in der Kirche unseres Landes mit Rom noch überhaupt nicht haben sprechen können“. Der Heilige Stuhl sehe die Gefahr einer Schwächung des bischöflichen Amtes, er aber „erlebe synodale Beratung geradezu als eine Stärkung dieses Amtes“, so Bätzing. „Angesichts von Synodalität geht es nicht vorrangig um dogmatische Fragen, sondern um Fragen gelebter synodaler Kultur im gemeinsamen Beraten und Entscheiden. Niemand stellt die Autorität des Bischofsamtes infrage.“

Das Dokument aus Rom werde für die katholische Kirche in Deutschland „zur Folge haben, dass wir noch viel intensiver über die Formen und Möglichkeiten von synodaler Beratung und Entscheidung nachdenken werden, um eine Kultur der Synodalität zu entwickeln“, so der DBK-Vorsitzende. „Der Synodale Ausschuss ist durch das römische Schreiben nicht infrage gestellt.“

Dei Deutsche Bischofskonferenz werde „die im Brief ausgesprochene Einladung zum Gespräch mit Rom zeitnah aufgreifen – und zwar auch als Präsidium des Synodalen Weges“. Das gelte ebenso „für unser Bemühen, die Erfahrungen des Synodalen Weges der Kirche in Deutschland in den gesamtkirchlichen synodalen Prozess mit einzubringen. Der jetzige Vorgang stärkt in mir das Bewusstsein, dass das auf dem Synodalen Weg begonnene Miteinander fortgesetzt werden muss, um Erfahrungen von gemeinsam getragener Verantwortung zu machen. Diese Erfahrungen können wir nicht wegdelegieren.“

 Ständigen Rates bekräftigt Willen, den Beschluss der Synodalversammlung zum Synodalen Ausschuss umzusetzen

Bätzing zeigte sich „dankbar, dass ein großer Teil des Ständigen Rates erneut den Willen bekräftigt hat, den Beschluss der Synodalversammlung zum Synodalen Ausschuss umzusetzen und die Beratungen aufzunehmen“. Bei der vierten Synodalversammlung im September hatten die Delegierten mit deutlicher Mehrheit für die Einrichtung eines Synodalen Ausschusses gestimmt. Dieser soll aus den 27 Diözesanbischöfen sowie 27 Vertreterinnen und Vertretern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) sowie aus 20 von der Synodalversammlung gewählten Mitgliedern bestehen.

Der Ausschuss soll nach Abschluss des Synodalen Wegs die dort erarbeiteten Initiativen weiterentwickeln und über die Texte beraten und abstimmen, die nicht mehr in der Synodalversammlung behandelt werden konnten. Außerdem soll das Gremium einen Synodalen Rat vorbereiten, in dem Beratungen und Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung etwa stattfinden sollen. Diese Beschlüsse sollten dieselbe rechtliche Wirkung wie die Beschlüsse der Synodalversammlung haben. Das ZdK hatte im Dezember bereits 27 Mitglieder für den Synodalen Ausschuss gewählt.

Der Brief des Heiligen Stuhls vom 16. Januar 2023, der am 20. Januar 2023 eingegangen ist und im Ständigen Rat am 23. Januar 2023 beraten wurde, ist als PDF-Datei unter www.dbk.de zu finden.