Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat im presserechtlichen Streit mit der Bild-Zeitung erneut einen Erfolg erzielt.
Köln – Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat im presserechtlichen Streit mit der „Bild“-Zeitung erneut einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln wies am Mittwoch den Widerspruch des Blattes gegen eine Einstweilige Verfügung, die im Sommer ergangen war, als unbegründet zurück: Das geht aus dem von Woelkis Rechtsbeistand Carsten Brennecke veröffentlichten Urteil hervor.
In dem Fall geht es um einen „Bild“-Artikel vom 5. Juli 2022 über Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Präsidenten des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“, Winfried Pilz (1940-2019). Der Geistliche verbrachte seinen Ruhestand im Bistum Dresden-Meißen, das vom Erzbistum Köln schon unter Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, nicht über die Vorwürfe informiert worden war. Woelki wehrt sich gegen die Darstellung, er habe sich persönlich mit der versäumten Meldung befasst und gegen ein Nachholen der Information entschieden. In dem Gerichtsverfahren versicherte er an Eides statt, dass er erst ab der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall Pilz befasst gewesen sei.
Die „Bild“-Zeitung begründete ihren Widerspruch mit Interview-Aussagen der früheren Assistentin des Personalchefs, Hildegard Dahm. Darin berichtete sie Anfang November, dass sie bereits 2015 für ein Arbeitstreffen ihres Chefs mit dem Erzbischof eine Liste mit beschuldigten Priestern erstellt habe – darunter Pilz. Diese Aussage stellt Woelkis Darstellung laut dem Urteil nicht in Zweifel. Der Erzbischof habe zu keinem Zeitpunkt in Abrede gestellt, dass ihm die Liste vorgelegt worden sei. Er habe – auch in einer eidesstattlichen Versicherung – lediglich angegeben, nicht mehr sagen zu können, ob der Name auf der Liste stand.
Nach der Aussage Dahms leitete die Kölner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage in einer eidesstattlichen Versicherung ein. Die Ermittlungen dauern an. Auch in einem zweiten Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Kardinal wegen einer möglichen falschen eidesstattlichen Versicherung. Woelki wehrt sich darin gegen die Darstellung der „Bild“-Zeitung, er habe einen Priester befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte in Form einer Polizeiwarnung und eines Gesprächsprotokolls gekannt habe.