Wohl keine weiteren Ermittlungen im Missbrauchsfall Dillinger

Im Missbrauchsfall um den Trierer Priester Edmund Dillinger wird die Staatsanwaltschaft Saarbrücken voraussichtlich keine Ermittlungen einleiten.
Wohl keine weiteren Ermittlungen im Missbrauchsfall Dillinger

Die Hohe Domkirche St. Peter zu Trier (Bild von Elsemargriet auf Pixabay)

Im Missbrauchsfall um den Trierer Priester Edmund Dillinger wird die Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Umfeld des verstorbenen Priesters voraussichtlich keine Ermittlungen einleiten. Die Auswertung des im Wohnhaus Dillingers sichergestellten Materials sei inzwischen abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Hieraus habe sich “kein Anfangsverdacht auf noch lebende Beteiligte an konkreten verfolgbaren Straftaten ergeben”.

Nach derzeitigem Stand bestehe daher auch keine Grundlage, ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Vorermittlungen seien voraussichtlich in Kürze abgeschlossen.

Der 2022 gestorbene Priester steht im Verdacht, über Jahrzehnte Jugendliche und junge Erwachsene missbraucht zu haben. In seinem Nachlass fanden sich Hunderte Fotos und Diafilmstreifen.

Die Staatsanwaltschaft wertete zum einen Fotos aus, die im Zuge des Verfahrens gegen den Neffen des Verstorbenen sichergestellt wurden. Zum anderen geht es um Fotos, die Ermittler im Wohnhaus des Verstorbenen sicherstellten, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erläuterte.

Damit bestätigte die Staatsanwaltschaft weitgehend einen Bericht des Saarländischen Rundfunks (SR). Die Staatsanwaltschaft hat laut SR mehr als 700 Fotos mit mutmaßlich kinderpornografischen Inhalten gesichtet, die im Haus des Priesters gefunden wurden. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken habe geprüft, ob es auf den Fotos Hinweise auf Kinderpornografie, nicht verjährte sexuelle Missbräuche oder lebende Täter gebe.

Die Staatsanwaltschaft Mainz prüft laut SR noch, ob sich der Neffe Dillingers schuldig gemacht haben könnte. Gegen ihn besteht laut der Staatsanwaltschaft Mainz der Verdacht, dass er das gefundene jugendpornografische Material weder vernichtet noch bei einer Strafverfolgungsbehörde abgegeben habe.

kna