NRW: Öffentliche Gottesdienste ab Mai wieder möglich

In Nordrhein-Westfalen ist die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und Versammlungen zur Religionsausübung ab dem 1. Mai möglich. Das teilte das Land NRW am Donnerstagabend mit.

NRW Öffentliche Gottesdienste ab Mai

Ministerpräsident Armin Laschet beim Treffen mit Vertretern der Religionsgemeinschaften am Donnerstag voriger Woche (Foto: Land NRW)

In Nordrhein-Westfalen ist die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und Versammlungen zur Religionsausübung ab dem 1. Mai möglich. Das teilte das Land NRW am Donnerstagabend mit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte wegen der Corona-Pandemie den gemeinsamen Gottesdienstbesuch als einziges Land in Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verboten. Das Land hatte es als ausreichend erachtet, von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Selbstverpflichtungserklärungen den Verzicht auf Versammlungen zur Religionsausübung entgegenzunehmen. Dieser Selbstverpflichtung seien die Kirchen und Religionsgemeinschaften “in beeindruckender Weise nachgekommen“, hieß es.

Nach den Gesprächen des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) und seines Stellvertreters Joachim Stamp (FDP) mit Kirchen und Religionsgemeinschaften in der vorigen Woche habe die Landesregierung in diesen Tagen Konzepte der Religionsgemeinschaften erhalten. Diese zeigen auf, wie während der Corona-Pandemie Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden können.

Umfassende und präzise Konzepte und Maßnahmenkataloge für öffentliche Gottesdienste ab Mai

Auf der Grundlage der gleichermaßen umfassenden und präzisen vorgelegten Konzepte und Maßnahmenkataloge sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben den Angaben zufolge erklärt, die Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz bis zum 1. Mai 2020 vornehmen zu können. Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung in Nordrhein-Westfalen werden deshalb ab Mai wieder öffentlich stattfinden.

„Die Freiheit der Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht unserer Verfassung. Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Kris“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet. „Jüdische Gemeinden haben auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes verzichtet und Christen auf die großen Gottesdienste an den Hochfesten von Gründonnerstag bis Ostern.“

Laschet: „Konstruktive Miteinander von Staat und Religionsgemeinschaften“

Die Muslime ihrerseits hätten erklärt, den Auftakt zum Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet zu feiern und den Ramadan mit seinen allabendlichen Begegnungen zum Fastenbrechen anders zu gestalten als in allen Jahren zuvor. „Wir bringen dieses konstruktive Miteinander von Staat und Religionsgemeinschaften ebenso wie die konkreten Schutzkonzepte auch in die bundesweite Verständigung zur Wiederaufnahme des religiösen Lebens in Deutschland ein“, sagte Laschet

Joachim Stamp betonte: „Die Religionsgemeinschaften und die Gläubigen haben mit ihrem selbst gewählten Verzicht auf gemeinsame Gottesdienste einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Eindämmung der Pandemie geleistet.“ Mit den vorgelegten Konzepten für die weitere Eindämmung kämen sie „ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Gemeindemitglieder und Gottesdienstbesucher mit großer Sorgfalt nach“.  Stamp erklärte weiter: „Die Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen haben in der Krise Verantwortungsbewusstsein gezeigt“. Sie hätten selbst den Weg dafür bereitet, „dass nun unter den Regeln von Abstand und Schutz wieder gemeinsam Gottesdienst gefeiert werden kann“.

Woelki: Zwei Meter Abstand zwischen den Gläubigen

Zuvor hatte bereits der  Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki mitgeteilt, er rechne mit öffentlichen Gottesdiensten im Kölner Dom und den weiteren Kirchen seines Erzbistums ab dem ersten Mai-Wochenende. Das Erzbistum plane gegenwärtig, wie Gottesdienste mit Gemeinden aussehen könnten, erklärte Woelki. „Wir werden uns natürlich daran halten, dass das oberste Gebot ist, dass die Menschen gesund bleiben.“

Deshalb werde es Auflagen geben, wie etwa zwei Meter Abstand zwischen den Gläubigen. Außerdem solle nur ein Priester die Messfeier halten. Vor der Kommunionausteilung solle es möglich sein, die Hände zu desinfizieren. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben die christlichen Kirchen sowie jüdische und muslimische Gemeinden in Nordrhein-Westfalen religiöse Zusammenkünfte untersagt. Vergangene Woche besprach Woelki als Vertreter der katholischen Kirche mit NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) das weitere Vorgehen in der Corona-Krise.

Öffentlichen Gottesdienste: Umsetzung in NRW hängt auch von lokalen Faktoren für ab

Die fünf Bistümer in NRW hatten ein gemeinsames Papier über das katholische Büro vorgelegt. Damit orientierten sie sich an den Vorschlägen der Deutschen Bischofskonferenz. Die Umsetzung wird allerdings lokal unterschiedlich möglich sein, darauf wies ein Sprecher des Bistums Essen am Donnerstagabend auf Anfrage hin: „Die Umsetzung wird nicht überall gleich schnell möglich sein können.“ Je nach örtlicher Gegebenheit in den Pfarreien und Gemeinden könnte es also auch erst später losgehen. Mit Details für die einzelnen Bistümer ist für Freitag zu rechnen.

UPDATE, 24. April 2020: Für das  Bistum Münster bittet Generalvikar Winterkamp in einem Schreiben an alle Seelsorger dringend darum, die von ihm umrissenen Rahmenbedingungen einzuhalten. Auch das Erzbistum Paderborn hat am Freitagmorgen die Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie auf seiner Internetseite veröffentlicht. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck stellte in einem öffentlichen Brief seinen Gemeinden frei, wie sie die Vorgaben konkret umsetzen. “Der Gesundheitsschutz durch Hygieneregeln und Abstandsgebote hat in jedem Fall Vorrang”, mahnte er in einem Schreiben. Eine flächendeckendes Angebot von Gottesdiensten hält er nicht für wahrscheinlich.

Nach Ansicht der DBK sollen Gottesdienste sollen vor allem in den großen Kirchenräumen stattfinden. Durch markierte Plätze oder Platzkarten soll der notwendige Abstand zwischen den Teilnehmenden garantiert werden. Dabei sollen Familien nicht getrennt werden. Gedränge vor dem Kircheneingang müsse verhindert werden. Das Bistum Erfurt hatte am Donnerstag Das Bistum Erfurt hat als erste deutsche Diözese ein 

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