Erzbischof Heße lässt Amt beim ZdK ruhen

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße lässt sein Amt als Geistlicher Assistent des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) ruhen, bis alle Vorwürfe rund um eine mögliche Vertuschung von Missbrauch geklärt sind. Das gab er am Donnerstagabend kurz vor der Vollversammlung des höchsten repräsentativen Gremiums der katholischen Laien in Deutschland bekannt. Im Vorfeld hatte eine Gruppe von ZdK-Mitgliedern ihn aufgefordert, sein Amt ruhen zu lassen. Heße wird an der Vollversammlung am Freitag und Samstag nicht teilnehmen.

Hintergrund sind Vorwürfe, wonach Heße in seiner Zeit als Personalchef im Erzbistum Köln Missbrauchsfälle vertuscht und gegen das Kirchenrecht verstoßen haben soll. Diese Vorwürfe weist er weiterhin zurück. „In der Frage, welche kirchenrechtlichen Schritte erforderlich gewesen wären, musste ich mich damals auf das Urteil der juristischen Experten des Erzbistums Köln verlassen“, sagte Heße am Donnerstag der KNA. Der 54-Jährige war ab 2006 Personalchef und später dann Generalvikar im Erzbistum Köln. Seit 2015 ist er Erzbischof von Hamburg.

„Auf angemessene Aufklärung konzentrieren“

Laut offizieller Mitteilung des ZdK erklärte Heße am Abend, er bedauere es, „dass seine Aufgabe für das Zentralkomitee zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch die öffentliche Debatte über die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln belastet“ sei. Er werde sich in der nächsten Zeit „auf eine angemessene Aufklärung aller zur Diskussion stehenden Sachverhalte konzentrieren“. Zudem kündigte Heße an, bei allen Schritten in engem Kontakt mit dem Präsidium des ZdK zu bleiben.

ZdK-Präsident Thomas Sternberg betonte, er habe Respekt vor Heßes Entscheidung. Zugleich versicherte er dem Erzbischof die „ständige Gesprächsbereitschaft des ZdK-Präsidiums“. Er dankte ihm für sein bisheriges Engagement und die „exzellente Zusammenarbeit“. Sternberg kündigte außerdem an, das Präsidium des ZdK werde der am Freitag beginnenden Vollversammlung eine Entschließung zur Frage der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs vorlegen.

kna